Das Ministerium für Verkehr Baden-Württemberg hat am 31. Juli 2024 die Anhörung zum Landesmobilitätsgesetz (LMG) gestartet. Das Gesetz zielt darauf ab, den Klimaschutz zu stärken und den öffentlichen Nahverkehr zu verbessern. Verkehrsminister Winfried Hermann betonte die Dringlichkeit einer schnellen Mobilitäts- und Antriebswende, um die Klimaziele des Landes zu erreichen.
Ein wichtiger Teil des LMG ist die Stärkung des Radverkehrs in Baden-Württemberg. Jeder der 44 Stadt- und Landkreise soll einen Radkoordinator oder eine Radkoordinatorin erhalten, um die Kommunen beim Ausbau eines lückenlosen RadNETZes zu unterstützen. Radwege sollen nicht mehr an Gemeindegrenzen enden, und die Umsetzung soll koordinierter und effizienter erfolgen. Besonders kleinere Kommunen können von dieser Maßnahme profitieren.
Neben den Radkoordinationsstellen bildet auch der Mobilitätspass, ein zentrales Element des Landesmobilitätsgesetzes (LMG). Dieser ermöglicht gezielte Investitionen in den ÖPNV durch eine Abgabe, die Bürger:innen als Mobilitätsguthaben zurückerhalten. Das Gesetz umfasst außerdem die digitale Parkraumüberwachung mittels Scan-Fahrzeugen, um Effizienz und Sicherheit zu erhöhen. Barrieren sollen abgebaut und die sichere Mobilität von Kindern und Jugendlichen gestärkt werden.
Die Arbeitsgemeinschaft Fahrrad- und Fußgängerfreundlicher Kommunen in Baden-Württemberg e. V. (AGFK-BW) sieht die erzielte Einigung zum Landesmobilitätsgesetz überwiegend positiv. Sie begrüßt die dauerhafte Sicherung der Radkoordinationsstellen in Stadt- und Landkreisen als wichtiges Signal für die Planung, den Bau und den Erhalt der Radverkehrsinfrastruktur. Erst kürzlich hat Günter Riemer, Vorstandsvorsitzender der AGFK-BW, im Rahmen einer Pressemitteilung dieser betont, dass ein stärkeres Signal zum Fußverkehr als Basismobilität wünschenswert gewesen wäre.
Die Anhörung des LMG läuft bis Herbst 2024, während dieser Zeit können Verbände und die Öffentlichkeit Rückmeldungen zum Gesetzentwurf einbringen. Danach wird der Entwurf erneut im Ministerrat behandelt und schließlich dem Landtag zur Entscheidung vorgelegt.
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