AGFK-BW Mitgliedschaft Mitglied werden

Seit über 10 Jahren ist die AGFK-BW ein stetig wachsendes Netzwerk von Kommunen, die sich für aktive Mobilität engagieren. Mit weit über 100 Mitgliedern repräsentiert sie mehr als 80% der Landesbevölkerung Baden-Württembergs. Unsere Mitglieder schätzen vor allem die Möglichkeit des Wissenstransfers, Erfahrungsaustausches und der Vernetzung, die inhaltlichen Impulse für die kommunale Arbeit, die Bereitstellung verwendbarer Materialien und die Vertretung ihrer Interessen auf Landes - und Bundesebene.

5 Vorteile für Ihre Kommune

Für das Land Baden-Württemberg ist die AGFK -BW ein zentraler Akteur der Fuß- und Radverkehrsförderung. Dieser Stellenwert ist in der RadSTRATEGIE Baden -Württemberg dokumentiert, die Anfang 2016 vom Kabinett beschlossen wurde: So wird die „AGFK-BW dauerhaft personell und finanziell gesichert und vertritt als Träger öffentlicher Belange die Interessen der Kommunen (…) und die Mitglieder der AGFK-BW erhalten besondere Angebote, um die Attraktivität der Mitgliedschaft weiterhin zu verbessern“ Eine über die Jahre wachsende und stetige Projektförderung durch das Ministerium für Verkehr unterstreicht die Bedeutung unseres kommunalen Netzwerks.

Die folgenden „5 Vorteile“ zeigen den Nutzen der Mitgliedschaft für Landkreise, Städte und Gemeinden im Detail auf:

1| Profitieren Sie vom regelmäßigen Austausch und Netzwerk der AGFK-BW

  • Neueste Entwicklungen und wichtige Informationen verbreiten sich schnell und gut über vielfältige und gut organisierte Kommunikationswege wie Gremien- und Arbeitsgruppensitzungen, die AGFK-Webseite und das Forum als Diskussionsplattform, oder auch einfach per E-Mail und Telefon.
  • Bei der mehrköpfigen Geschäftsstelle laufen alle Fäden zusammen. Sie steht den Mitgliedern beratend mit Expertinnen und Experten verschiedener Fachgebiete zur Seite.
  • Die AGFK ist auch über die Landesgrenzen hinaus bestens vernetzt. Ihre Mitglieder profitieren von den kommunalen Erfahrungen anderer Arbeitsgemeinschaften aus allen Flächenbundesländern.
  • Vielfältige Austausch-Formate im Rahmen der AGFK-Qualitätsoffensive ermöglichen Wissenstransfer im AGFK-Netzwerk: Gruppenberatungen, Erfa-Gruppen, Vertiefungsangebote und vieles mehr.
  • Dank der AGFK-Mitgliedschaft werden Mitgliedskommunen frühzeitig und umfassend über Neuerungen in der Rad- und Fußverkehrsförderung informiert. Mitgliedslandkreise geben ihr Wissen an die kreisangehörigen Gemeinden weiter.
  • Kleinere kreisangehörige Kommunen können durch die Mitgliedschaft ihres Landkreises auch die Angebote der AGFK -BW wahrnehmen und Know-How durch das Veranstaltungsformat „Mehr Fuß und Rad im Kreis“ austauschen.

2| Mit Weiterbildung und Beratung erhalten Sie Hilfestellung bei spezifischen Fragen zur Rad- und Fußverkehrsförderung

  • Über unseren Planungs-Check oder die Teilnahme an unserer Planungswerkstatt können Sie kostenlose Beratung und Zugang zum Expertenwissen renommierter Stadt- und Verkehrsplanungsbüros erhalten. Landkreise können in Vertretung der Gemeinden eine Anfrage an den Planungs-Check richten und Informationsmaterial bestellen, das direkt an die Gemeinden geliefert wird.
  • Als Mitglied haben Sie die Möglichkeit, an vielfältigen Weiterbildungsangeboten zu allen Themenbereichen der Fuß- und Radverkehrsförderung teilzunehmen. Kleinere k reisangehörige Kommunen können durch die Mitgliedschaft ihres Landkreises auch die Angebote der AGFK -BW wahrnehmen.
  • Transferieren Sie Ihr Know-How durch das Veranstaltungsformat „Mehr Fuß und R ad im Kreis“ zu Ihren kreisangehörigen Kommunen und kommen Sie in den Austausch.
  • Bei konkreten Problemen (sei es zu einer Planung oder zur Öffentlichkeitsarbeit) finden Sie eine Ansprechperson, die Ihnen weiterhelfen kann.
  • AGFK-Mitglieder unterstützen und beraten sich gegenseitig bei Fragen rund um die Themen Planung / Infrastruktur, realisierte Maßnahmen oder Öffentlichkeitsarbeit.
  • Im Rahmen der AGFK-Qualitätsoffensive stellen wir Ihnen einen Speakerpool zur Verfügung – nutzen Sie den Auftritt von Fachexpert:innen der Fuß- und Radverkehrsförderung für Ihre politischen Gremien.
  • Die Qualitätsoffensive bietet eine individuelle Begleitung. Sie erhalten projektbezogene Unterstützung zu konkreten Themen sowie prozessorientiere Unterstützung durch Seminare, Vorträge und Workshops.

3| Nutzen Sie Synergien für Öffentlichkeitsarbeit und Kampagnen

  • Kommunikation und Öffentlichkeitsarbeit zählen zu den wichtigen Säulen einer erfolgreichen Förderung aktiver Mobilität. Wir agieren nach dem Prinzip „zentral entwickeln - dezentral einsetzen“ und stellen Materialien bereit, damit Sie in der Öffentlichkeitsarbeit professionell agieren können.
  • Sie haben die Möglichkeit, an Aktionen und Kampagnen teilzunehmen und professionell erstellte Materialien von der AGFK-BW stehen Ihnen zur Verfügung. Mit der Initiative RadKULTUR kooperieren wir eng.
  • Unser Pressebüro unterstützt Sie bei Ihrer Öffentlichkeitsarbeit und im Kontakt mit Journalist:innen vor Ort.
  • Sie sind schon aktiv in der Fuß- und Radverkehrsförderung? Wir machen Ihre guten Beispiele bekannt.
  • Sie profitieren von der Marke AGFK-BW, die sich in Fachkreisen ein hohes Ansehen erworben hat.
  • Sie können nicht nur Kosten sparen, sondern auch Ihre Mitarbeiter:innen entlasten.

4| Erhalten Sie exklusiven Zugang zu Fördermitteln

  • Die AGFK-BW ist Partnerin des Landes bei der Initiative RadKULTUR, einer Kampagne, die für eine positive Radkultur wirbt.
  • Für Ihre Kampagne stehen Ihnen exklusive Förder- und Teilhabemöglichkeiten unterschiedlichen Umfangs zur Verfügung, etwa bei der Initiative RadKULTUR oder der Umgestaltung Ihrer Ortsmitte.
  • Die Mitgliedschaft in der AGFK-BW wirkt sich positiv auf verschiedene Auszeichnungen aus, wie z. B dem Leitstern Energieeffizienz des Landes.
  • Sie haben die AGFK-Qualitätsstufe erreicht? Sie profitieren von besonderen Vorteilen.

5| Profitieren Sie von der AGFK als Interessensvertretung bei Land, Bund und weiteren Akteur:innen

  • Die AGFK-BW ist in Baden-Württemberg als Trägerin öffentlicher Belange anerkannt und wird von der Landesregierung zu ihrer Position bezüglich Rad- und Fußverkehrsthemen gefragt.
  • Die AGFK-BW macht Lobbyarbeit und setzt sich erfolgreich bei Land und Bund für die spezifischen Interessen der Mitgliedskommunen in Sachen selbstaktiver Mobilität ein. Übergeordnetes Ziel ist es, dass insgesamt mehr Mittel für Investitionen in den Fuß- und Radverkehr vorgesehen werden und dass die Fördermittelvergabe vereinfacht wird.
  • Je mehr Mitglieder wir werden, desto mehr gewinnt unsere Stimme an Gewicht und die kommunalen Interessen zum Rad- und Fußverkehr können noch stärker gehört werden.
  • Im Land ist die AGFK-BW als Treiberin bei der Rad- und Fußverkehrsförderung bekannt und geschätzt. So haben gute Ideen aus den Mitgliedskommunen schnellere und bessere Chancen auf Umsetzung.
  • Die AGFK-BW beauftragt mit ihren Mitgliedskommunen Gutachten zu verschiedenen Themen der Radverkehrs- und Fußverkehrsförderung und testet in Pilotprojekten neue Lösungen, die noch nicht über die bestehenden Regelwerke abgedeckt sind. So leisten wir einen Betrag zur Weitentwicklung des Standes der Technik und der Regelwerke.

Kriterien zur Aufnahme in die AGFK-BW

Alle Städte, Gemeinden und Landkreise in Baden-Württemberg können Mitglied in der Arbeitsgemeinschaft Fahrrad- und Fußgängerfreundlicher Kommunen in Baden-Württemberg e. V. (AGFK-BW) werden, sofern sie die fünf Aufnahmekriterien vollständig erfüllen.

Aufnahmekriterien


Kommunale Gebietskörperschaften können Mitglied in der AGFK-BW werden, wenn sie bei der Antragstellung die folgenden fünf  Aufnahmekriterien vollständig erfüllen:
 

  1. Beschluss des zuständigen Gremiums der kommunalen Gebietskörperschaft der AGFK-BW beizutreten. Die Kommune bekennt sich zur AGFK-Vision und fördert den Fuß- und Radverkehr.
     
  2. Beschluss des zuständigen Gremiums der kommunalen Gebietskörperschaft, die AGFK-Qualitätsstufe bzw. die AGFK-Qualitätsstufe für Landkreise nach spätestens drei Jahren zu erfüllen.
     
  3. Benennung fester Ansprechpersonen innerhalb der Kommunalverwaltung für den Radverkehr und für den Fußverkehr nach außen.
     
  4. Bereitschaft zur Mitarbeit in der AGFK-BW (ideell und materiell), u. a. durch die aktive Teilnahme an der Mitgliederversammlung (Ober-/Bürgermeister oder Landrat/Dezernent) sowie dem Facharbeitskreis und aktive Mitarbeit der Verwaltung (z.B. in einer Arbeits- oder Projektgruppe).
     
  5. Bereitschaft zur Zahlung der Mitgliedsbeiträge der AGFK-BW. Diese sind nach der Größe der Gebietskörperschaft gestaffelt und betragen für Städte und Gemeinden mit bis zu 20.000 Einwohnern 1.000 Euro im Jahr, für Städte und Gemeinden mit 20.000 – 50.000 Einwohnern 2.000 Euro. Der Jahresbeitrag für Landkreise sowie Städte mit 50.000 bis 100.000 Einwohner beträgt 3.000 Euro und Städte mit mehr als 100.000 Bürgern zahlen 4.000 Euro Mitgliedsbeitrag.

Weiterführende Informationen zur AGFK-BW erhalten Sie auch gerne von den AGFK-Mitgliedern. Darüber hinaus berät Sie unsere Geschäftsstelle bei Fragen zur Mitgliedschaft und der Vorbereitung des Beitritts:
info@agfk-bw.de, +49 711 23991-1211

Die Angebote bzw. Weiterbildungen für Mitglieder finden Sie auf der Webseite der AGFK-BW:
www.agfk-bw.de/angebote
www.agfk-bw.de/weiterbildung

Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme!

zum Antragsformular

Wichtige Materialien zur Mitgliedschaft auf einen Blick

Austausch und Netzwerk
Weiterbildung und Beratung
Öffentlichkeitsarbeit und Kampagnen
Zugang zu Fördermitteln
Interessenvertretung bei Land, Bund und weiteren Akteuren