

AGFK-BW Aufnahmekriterien
Alle Städte, Gemeinden und Landkreise in Baden-Württemberg können Mitglied in der Arbeitsgemeinschaft Fahrrad- und Fußgängerfreundlicher Kommunen in Baden-Württemberg e. V. (AGFK-BW) werden, sofern sie die fünf bzw. sechs Aufnahmekriterien vollständig erfüllen.
Aufnahmekriterien
Kommunale Gebietskörperschaften können Mitglied in der AGFK-BW werden, wenn sie bei der Antragstellung die folgenden fünf bzw. sechs Aufnahmekriterien vollständig erfüllen.
Aufnahmekriterien bis 30.06.2023 | Aufnahmekriterien ab 01.07.2023 |
1. Beschluss des zuständigen Gremiums, der kommunalen Gebietskörperschaft der AGFK-BW beizutreten, sowie den Radverkehr und den Fußverkehr zu fördern.
| 1. Beschluss des zuständigen Gremiums der kommunalen Gebietskörperschaft der AGFK-BW beizutreten. Die Kommune bekennt sich zur AGFK-Vision und fördert den Fuß- und Radverkehr. |
2. Beschluss des zuständigen Gremiums der kommunalen Gebietskörperschaft die Landesauszeichnung „Fahrradfreundliche Stadt“, „Fahrradfreundliche Gemeinde“ oder „Fahrradfreundlicher Landkreis“ anzustreben und die dazu erforderlichen Voraussetzungen erfüllen zu wollen. | 2. Beschluss des zuständigen Gremiums der kommunalen Gebietskörperschaft, die AGFK-Qualitätsstufe nach spätestens drei Jahren zu erfüllen |
3. Beschluss des zuständigen Gremiums der kommunalen Gebietskörperschaft die Landesauszeichnung „Fußgängerfreundliche Stadt“, „Fußgängerfreundliche Gemeinde“ oder „Fußgängerfreundlicher Landkreis“ anzustreben und die dazu erforderlichen Voraussetzungen erfüllen zu wollen (für Landkreise optional). | |
4. Benennung fester Ansprechpersonen innerhalb der Kommunalverwaltung für den Radverkehr und für den Fußverkehr nach außen. | 3. Benennung fester Ansprechpersonen innerhalb der Kommunalverwaltung für den Rad-verkehr und für den Fußverkehr nach außen. |
5. Bereitschaft zur Mitarbeit in der AGFK-BW (ideell und materiell), durch die aktive Teilnahme an der Mitgliederversammlung (Ober-/Bürgermeister:in oder Landrat/LandrätinDezernent:in), sowie am Facharbeitskreis und in mindestens einer thematischen Arbeitsgruppe (Fachebene der Kommunalverwaltung). | 4. Bereitschaft zur Mitarbeit in der AGFK-BW (ideell und materiell), u. a. durch die aktive Teilnahme an der Mitgliederversammlung (Ober-/Bürgermeister oder Landrat/Dezernent) sowie dem Facharbeitskreis und aktive Mitarbeit der Verwaltung (z.B. in einer Arbeits- oder Projektgruppe). |
6. Bereitschaft zur Zahlung der Mitgliedsbeiträge der AGFK-BW. Diese sind nach der Kommunengröße der Gebietskörperschaft gestaffelt und werden von der Mitgliederversammlung festgelegt. Die Mitgliedsbeiträge sind aktuell mit 1.000 bis 4.000 EUR festgesetzt. | 5. Bereitschaft zur Zahlung der Mitgliedsbeiträge der AGFK-BW. Diese sind nach der Größe der Gebietskörperschaft gestaffelt und betragen für Städte und Gemeinden mit bis zu 20.000 Einwohnern 1.000 Euro im Jahr, für Städte und Gemeinden mit 20.000 – 50.000 Einwohnern 2.000 Euro. Der Jahresbeitrag für Landkreise sowie Städte mit 50.000 bis 100.000 Einwohner beträgt 3.000 Euro und Städte mit mehr als 100.000 Bürgern zahlen 4.000 Euro Mitgliedsbeitrag. |
Über die Aufnahme neuer Mitglieder entscheidet der Vorstand auf schriftlichen Antrag. Zur Beantragung der Mitgliedschaft nutzen Sie bitte das Antragsformular. Gerne können Sie auch im Vorfeld mit der Geschäftsstelle in Kontakt treten.
Kontakt:
Manuela Gokeler
AGFK-Geschäfststelle
+49 711 23991-211
info@agfk-bw.de


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