Baden-Württemberg hat vier Modellkommunen für das neue Landesprojekt „Gehwege freiräumen – Raum fürs Gehen schaffen“ benannt: Balingen, Heilbronn, Pforzheim und Stuttgart – alle vier Städte sind Mitglieder AGFK Baden-Württemberg – erhielten am 27. Februar 2026 im Verkehrsministerium in Stuttgart ihre Teilnahmeurkunden. Christoph Erdmenger, Abteilungsleiter Nachhaltige Mobilität im Verkehrsministerium, überreichte die Auszeichnungen im Rahmen der landesweiten Auftaktveranstaltung.
Das Projekt ist Teil des Handlungsfelds „Gehwege freihalten“ der Fußverkehrsstrategie des Verkehrsministeriums. Baden-Württemberg verfolgt das Ziel, den Anteil der zu Fuß zurückgelegten Wege bis 2030 auf 30 Prozent zu erhöhen. Breite, freie und gut gestaltete Gehwege sollen die Aufenthaltsqualität steigern, die Verkehrssicherheit erhöhen und Barrieren abbauen. Gegenwärtig sind Gehwege vielerorts durch mobile und stationäre Objekte eingeschränkt – etwa durch Mülleimer, Werbeschilder, Außengastronomie, parkende Fahrzeuge, Verteilerkästen oder Masten.
Hindernisse entfernen, neue Konflikte vermeiden
Die vier Modellkommunen beginnen nun damit, ausgewählte Untersuchungsstrecken systematisch zu analysieren. Eine digitale Bestandserhebung dokumentiert zunächst den Zustand der Gehwege. Die Daten bilden die Grundlage für kommunale Workshops, in denen Verwaltung, kommunale Betriebe, Gewerbe und Anwohnende gemeinsam Lösungen entwickeln. Ziel ist es, Hindernisse zu entfernen oder zu verlagern, ohne neue Konflikte zu schaffen. Dadurch sollen Gehwege langfristig nutzbar und sicher bleiben – insbesondere auf Hauptfußwegen, in Ortsmitten und auf Schulwegen.
Im weiteren Verlauf erproben die Städte verschiedene Maßnahmen, optimieren diese und überführen erfolgreiche Ansätze in Standards und Routinen. Dazu gehören unter anderem die Einrichtung von Multifunktionsflächen, auf denen Geräte, Mobiliar oder temporäre Objekte gebündelt werden können, sodass der aktive Gehbereich dauerhaft frei bleibt. Ergänzend können Kommunen durch Satzungen den Umgang mit Sondernutzungen regeln.
Die im Projekt entwickelten Verfahren sollen später auch anderen Städten und Gemeinden im Land Orientierung bieten. Zum Abschluss ist ein Leitfaden vorgesehen, der die gewonnenen Erkenntnisse zusammenfasst und kommunale Prozesse zur Förderung des Fußverkehrs unterstützt. Gleichzeitig prüft das Projekt die praktische Anwendbarkeit der jüngst veröffentlichten Musterlösungen für Ortsmitten.
Das Modellprojekt läuft im Auftrag des Ministeriums für Verkehr und der NVBW – Nahverkehrsgesellschaft Baden-Württemberg. Die fachliche und prozessuale Begleitung übernehmen die BERNARD Gruppe und das Planungsbüro VIA.





