Relevanz der neuen FGSV-Veröffentlichung „E Klima“ für die kommunale Praxis

Die neue FGSV-Publikation „E Klima 2022“ setzt sich kein geringeres Ziel, als den Klimaschutz im Verkehrswesen und in den zukünftigen Regelwerken zu priorisieren, zu verankern und JETZT zu handeln.

Prof. Jürgen Gerlach, Leiter der Ad-hoc-Gruppe „Anwendung und Weiterentwicklung von FGSV-Veröffentlichungen im Bereich Verkehr zur Erreichung von Klimaschutzzielen" betonte im AGFK-Seminar E Klima am 22.02.: „Ein weiter wie bisher können wir uns nicht leisten, auch einzelne Maßnahmen führen nicht zum Erfolg. Wir brauchen jetzt konzertierte Maßnahmen, um unsere Ziele zu erreichen!“ Er sieht dementsprechend aufeinander abgestimmte Maßnahmen als zentral an, die auch die kommunenübergreifende Zusammenarbeit inkludieren.

Doch was bedeutet die „E Klima 2022“ konkret für die planerische Praxis und die Umsetzung vor Ort? Unterm Strich folgendes: Bei der Anlage von Stadtstraßen sind die Belange des Fuß- und Radverkehrs sind jetzt gegenüber den Belangen des fließenden und ruhenden Kfz-Verkehrs zu priorisieren. Ein paar Beispiele: Eine Radverkehrsführung im Dooring-Bereich parkender Autos ist nicht mehr zulässig, hier ist zwingend ein mindestens 0,75 m breiter Sicherheitstrennstreifen vorzusehen. Wenn der vorhandene Platz dies nicht zulässt, sind Radverkehrsführungen nach ERA-Standard zu priorisieren und bei Bedarf Einschränkungen für den Kraftfahrzeugverkehr umzusetzen. Die Anlage von Parkplätzen im Straßenraum sollte ohnehin möglichst geringgehalten werden, damit die verfügbare Fläche bevorzugt für Grünbereiche genutzt werden kann, um dem Aufheizen des Straßenraumes entgegenzuwirken.

Michael Haase, Inhaber des Fachbüros 2:OST Verkehrsplanung, berichtete im Seminar: „Durch die Verlagerung von weiteren Wegen, also über 5 km, auf den Radverkehr können klimarelevante Veränderungen erzielt werden.“ Umso wichtiger ist es, durchgängige Netze für den Radverkehr zu schaffen. Dies soll auch durch die Fortschreibung der ERA möglich werden. Diese soll künftig eine differenziertere Wahl der Führungsform ermöglichen. Argument für die Umsetzung von Radverkehrsinfrastruktur war bislang häufig die Verkehrssicherheit. Nun soll auch der Klimaschutz verstärkt als Argument herangezogen werden können.

Das Digitale Fachseminar zum Thema E Klima hat den dringenden Handlungsbedarf aufgezeigt, der sich aus dem Klimaschutzgesetz ergibt. Deutlich wurde, dass weitreichende Maßnahmen ergriffen werden müssen, um die gesetzten Ziele forcieren zu können. Es gilt also, den umweltfreundlichen Verkehr und seine Potenziale bereits heute im Straßenraum abzubilden. Jetzt liegt es an den Kommunen und den Planer:innen, das neue Regelwerk anzuwenden und eine Radverkehrsinfrastruktur der Zukunft und nicht nach dem Stand von Regelwerken eines vergangenen Jahrzehntes zu planen.

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