Wohin mit dem Rad?! Kommunale Handlungsmöglichkeiten für das Fahrradparken auf Privatflächen

Am 14. September 2023 fand das Digitale Fachseminar der AGFK-BW statt, bei dem ein hochaktuelles Thema im Mittelpunkt stand: "Wohin mit dem Rad?! Kommunale Handlungsmöglichkeiten für das Fahrradparken auf Privatflächen". In Zeiten von zunehmendem Radverkehr und der Suche nach nachhaltigen Mobilitätslösungen rückt das Fahrradparken auf Privatflächen in den Fokus der kommunalen Planung.

Eine lückenlose Radverkehrsinfrastruktur braucht gut zugängliche und komfortable Möglichkeiten zum Abstellen des Fahrrads an den Zielorten genauso wie am Wohnort. Die Quantität und Qualität dieser Abstellmöglichkeiten hat eine zentrale Bedeutung für die Mobilitätswende.

Der überwiegende Teil der Fahrräder wird dabei auf privaten Flächen abgestellt. Kommunen können auf Fahrradabstellanlagen im privaten Bereich bei Neubau oder Umnutzung beispielsweise durch die Anwendung der Landesbauordnung (LBO) oder durch den Erlass einer Fahrradstellplatzsatzung Einfluss nehmen. Im Bestand bieten kommunale Förderprogramm die Möglichkeit, die Abstellmöglichkeiten mit zu gestalten. „Die Bereitstellung öffentlicher Flächen, z.B. für Fahrradhäuschen oder Fahrradkleingaragen, ist gerade in Bestandsquartieren ein wirksames Mittel“, berichtet Tony Schröter vom Amt für Landesplanung und Stadtentwicklung Hamburg.

Fahrradkleingaragen sind in Baden-Württemberg übrigens nach dem LGVFG förderfähig. Hierfür muss die Bagatellgrenze (aktuell 10.000 Euro) erreicht werden und sie müssen öffentlich zugänglich sein. Ob sich die dafür genutzte Fläche auf privatem oder öffentlichem Grund befindet, ist für die Förderung unerheblich, der Antragsstellende sollte jedoch öffentlich sein. Ausnahmen davon wären z.B. private Schulen, wo ein öffentliches Interesse dahintersteht.

Auch der Bund fördert über die Nationale Klimaschutzinitiative (NKI) Fahrradabstellplätze. Die genauen Förderbedingungen sind auf der Website der NKI zu finden. Spezifischere Fragen beantwortet auch die Hotline des NKI telefonisch unter 030-726180880 oder per E-Mail an nki-kommunalrichtlinie@z-u-g.org.

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