AGFK-BW Aufnahmekriterien

Alle Städte, Gemeinden und Landkreise in Baden-Württemberg können Mitglied in der Arbeitsgemeinschaft Fahrrad- und Fußgängerfreundlicher Kommunen in Baden-Württemberg e. V. (AGFK-BW) werden, sofern sie die fünf Aufnahmekriterien vollständig erfüllen.

Aufnahmekriterien

Kommunale Gebietskörperschaften können Mitglied in der AGFK-BW werden, wenn sie bei der Antragstellung die folgenden fünf  Aufnahmekriterien vollständig erfüllen:

1. Beschluss des zuständigen Gremiums der kommunalen Gebietskörperschaft der AGFK-BW beizutreten. Die Kommune bekennt sich zur AGFK-Vision und fördert den Fuß- und Radverkehr.

2. Beschluss des zuständigen Gremiums der kommunalen Gebietskörperschaft, die AGFK-Qualitätsstufe bzw. die AGFK-Qualitätsstufe für Landkreise nach spätestens drei Jahren zu erfüllen.

3. Benennung fester Ansprechpersonen innerhalb der Kommunalverwaltung für den Radverkehr und für den Fußverkehr nach außen.

4. Bereitschaft zur Mitarbeit in der AGFK-BW (ideell und materiell), u. a. durch die aktive Teilnahme an der Mitgliederversammlung (Ober-/Bürgermeister oder Landrat/Dezernent) sowie dem Facharbeitskreis und aktive Mitarbeit der Verwaltung (z.B. in einer Arbeits- oder Projektgruppe).

5. Bereitschaft zur Zahlung der Mitgliedsbeiträge der AGFK-BW. Diese sind nach der Größe der Gebietskörperschaft gestaffelt und betragen für Städte und Gemeinden mit bis zu 20.000 Einwohnern 1.000 Euro im Jahr, für Städte und Gemeinden mit 20.000 – 50.000 Einwohnern 2.000 Euro. Der Jahresbeitrag für Landkreise sowie Städte mit 50.000 bis 100.000 Einwohner beträgt 3.000 Euro und Städte mit mehr als 100.000 Bürgern zahlen 4.000 Euro Mitgliedsbeitrag.

Über die Aufnahme neuer Mitglieder entscheidet der Vorstand auf schriftlichen Antrag. Zur Beantragung der Mitgliedschaft nutzen Sie bitte das Antragsformular. Gerne können Sie auch im Vorfeld mit der Geschäftsstelle in Kontakt treten.

Kontakt:
AGFK-Geschäfststelle
+49 711 23991-1211
info@agfk-bw.de

zum Antragsformular

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