„Der Farbmalkasten hat mehr Farben bekommen!“

Am 24. März 2026 diskutierten Straßenverkehrsbehörden und Fachplaner:innen gemeinsam die neuen Möglichkeiten der StVO-Novelle.

Mit insgesamt 57 Teilnehmenden aus Straßenverkehrsbehörden und der kommunalen Fachplanung Fuß- und Radverkehr fand im Haus der Wirtschaft in Stuttgart am 24.03.2026 das AGFK-Fachseminar „Die StVO-Novelle in der Praxis“ statt, das in dieser Form Premiere hatte: Erstmals wurden beide Zielgruppen gemeinsam adressiert. Die positive Resonanz sprach für sich. „Das war sicher nicht das letzte Mal“, zog Markus Belz am Ende der Veranstaltung Bilanz.

Wie ein roter Faden zog sich das Thema neue Handlungsspielräume für eine fuß- und radverkehrsfreundliche Verkehrsplanung durch die Novellierung von StVO und VwV-StVO durch den Tag. Den fachlichen Auftakt bildete Verena Zeidler aus dem Ministerium für Verkehr Baden-Württemberg mit der Vorstellung des Umsetzungsprogramms zur RadSTRATEGIE sowie dem Aufzeigen von Planungsgrundlagen, insbesondere der Qualitätsstandards und Musterlösungen Radverkehr und Ortsmitten. Die Musterlösungen geben planenden Akteuren im Rad- und Fußverkehr ein hochwertiges Angebot mit an die Hand und es wurde deutlich, dass auch dann, wenn eine Situation nicht hundertprozentig mit den Musterlösungen übereinstimmt, sich dort doch verschiedene Lösungs- und Handlungsansätze finden.

Darauf aufbauend zeigte Sebastian Kaufmann, Leiter des Referats Verkehrsrecht und Verkehrssicherheit im Ministerium für Verkehr Baden-Württemberg, auf, welche Möglichkeiten sich durch die Einführung der Qualitätsstandards und Musterlösungen in Baden-Württemberg durch die oberste Straßenverkehrsbehörde ergeben – auch und gerade im Hinblick auf die StVO-Novelle. Die Novellierung von StVO und VwV-StVO bringt eine Vielzahl von Erweiterungsmöglichkeiten, um zukünftig den Straßenraum umweltverträglich und nahmobilitätsfreundlich zu gestalten. „Der Farbmalkasten hat mehr Farben bekommen!“ formulierte es Sebastian Kaufmann sehr anschaulich. Ein echter „Gamechanger“ in der Novellierung ist insbesondere der Wegfall der Gefahrenlage zur Anordnung von Geschwindigkeitsbeschränkungen oder Flächen für den Fuß- und Radverkehr. Dadurch steigen die Möglichkeiten und Infrastruktur kann attraktiv nahmobilitätsfreundlich gestaltet werden.  

Ein zentrales Anliegen vieler Teilnehmender wurde ebenfalls aufgegriffen: Was passiert, wenn diese Planungsgrundlagen angewendet werden? Müssen Planende oder Straßenverkehrsbehörden rechtliche Konsequenzen oder Haftungsfragen befürchten? Simon Kase, Rechtsanwalt bei BBG und Partner Rechtsanwälte, ordnete diese Fragen ein und machte deutlich, dass die neuen Standards Sicherheit bieten und rechtliche Risiken nicht im Vordergrund stehen müssen. Wichtig sollte weiterhin sein, dass die Arbeitsschritte ordentlich und sorgfältig dokumentiert werden, dass die Besichtigung der Örtlichkeiten eine enorm wichtige Rolle einnimmt bei der Planung und dass auch Gerichtsverfahren manchmal einfach zur Lösung beitragen.

Wie können mit diesen Grundlagen verkehrsberuhigte und lebendige Ortsmitten entstehen?

Welches Potenzial in der Umsetzung liegt, zeigte Melanie Kupferschmid, Referentin Ortsmitten in der Nahverkehrsgesellschaft Baden-Württemberg mbH, auf. Ihr Blick richtete sich auf das Ziel schöner, verkehrsberuhigter und lebendiger Ortsmitten, bei deren Gestaltung das Land Baden-Württemberg die Kommunen mit der Ortsmitten-Toolbox aktiv unterstützt. Denn das Ziel sollte sein, dass Räume geschaffen werden, in denen sich unterschiedliche Personengruppe gleich gerne aufhalten. Dazu wurde es am Nachmittag praxisnah: Die Teilnehmenden schlüpften in unterschiedliche Personas – etwa die zehnjährige Lisa auf dem Weg zur Schule, einen lokalen Einzelhändler oder eine Rentnerin – und diskutierten aus diesen Perspektiven die Umgestaltung einer fiktiven Ortsmitte. In offenen Diskussionen arbeiteten Mitarbeitende der Straßenverkehrsbehörden und Planer:innen eng zusammen. In vier Gruppen entstanden dabei spannende Lösungsansätze und konkrete Handlungsoptionen, die die neuen Möglichkeiten der StVO aufgriffen.

Zum Abschluss richtete Markus Belz einen klaren Appell an die Kommunen: Nutzen Sie die Chancen der neuen StVO-Novelle, greifen Sie auf die Angebote der AGFK-BW und des Landes Baden-Württemberg zurück – und seien Sie mutig!