Modellprojekt zum gesetzlichen Überholabstand zwischen Kfz und Radfahrenden

Zu enge Überholabstände von Kfz wirken sich negativ auf das subjektive Sicherheitsgefühl von Radfahrenden aus. Im Projekt werden die Überholabstände in Modellkommunen gemessen sowie Maßnahmen für größere Überholabstände entwickelt und getestet.

Ziele des Modellprojektes zum Überholabstand

Das übergeordnete Ziel des Projektes ist es, zu der Einhaltung ausreichender Abstände beim Überholen beizutragen und dadurch sowohl die objektive Verkehrssicherheit als auch das subjektive Sicherheitsgefühl der Radfahrenden zu steigern und einen Beitrag zur Förderung des Radverkehrs zu leisten.
Konkret geht es darum, Hilfestellungen für Kommunen zu entwickeln, wie sie kritische Situationen, die besonders häufig mit engen Überholvorgängen Kfz/Rad einhergehen, identifizieren und Maßnahmen zu deren Bewältigung treffen können.
Im Zentrum steht dabei die Entwicklung von Vorgehensweisen und Maßnahmen, die auf andere Kommunen übertragen und skaliert werden können.

Was ist geplant?

In den Modellkommunen sollen über gestaffelte Messreihen mithilfe von Sensoren zur Abstandsmessung Daten gesammelt und ausgewertet werden. Anschließend werden die Ergebnisse ausgewertet und mit den Kommunen besprochen. Basierend auf den identifizierten Problemschwerpunkten werden zusammen mit den Kommunen Maßnahmen zur Vergrößerung der Überholabstände entwickelt. Je Kommune wird eine ausgewählte Lösung in Form eines Realexperimentes (Markierungen, Querschnittsaufteilung, Plakate, Schilder, lokale Kampagnen etc.) temporär umgesetzt und die Wirkung durch die erneute Messung der Überholabstände evaluiert.

Hintergründe und Vorgeschichte

Enge Überholvorgänge Kfz/Fahrrad beeinträchtigen das subjektive Sicherheitsempfinden von Radfahrenden. Aus Sicht der objektiven Verkehrssicherheit ist zu berücksichtigen, dass Unfälle mit Beteiligung von Radfahrenden durch überholende Kfz selten sind. Wenn diese passieren, sind Sie jedoch häufig mit hohen Unfallfolgen verbunden.
Diese hohe Bedeutung ausreichender Überholabstände Kfz/Fahrrad ist noch nicht im Bewusstsein aller Verkehrsteilnehmenden angekommen. Die mit der StVO-Novelle 2020 eingeführte Verhaltensregel (Überholabstand innerorts mind. 1,5 m und außerorts mind. 2,0 m) ist im Verkehrsalltag wenig bekannt. Maßnahmen für ein besseres Miteinander bei Überholvorgängen Kfz/Fahrrad sind für die angestrebte Förderung des Radverkehrs essentiell. Nur durch eine Kooperation der Akteure Kfz-Führende, Radfahrende und kommunale Verwaltungen kann eine Reduzierung von zu engen Überholvorgängen und eine wechselseitig erhöhte Rücksichtnahme der Verkehrsteilnehmenden erreicht werden.
Nähere Informationen zu dem Projekt finden Sie auch auf der Seite des Mobilitätsforum Bund.

 

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