Mit diesem Instrument werden wesentliche Vorteile einer Fahrradstraße flächenhaft auf ein ganzes Wohngebiet bzw. Quartier ausgeweitet: Radfahrende dürfen nebeneinander fahren und geben die Geschwindigkeit vor. Gleichzeitig darf anderer Verkehr, insbesondere Kfz-Verkehr, nur im Ausnahmefall zugelassen werden. In der Verwaltungspraxis bestehen bei Planung und Umsetzung von Fahrradzonen häufig jedoch zahlreiche offene Fragen, weil Praxiserfahrungen rar sind und die Novelle der VwV-StVO mit weiteren Bestimmungen noch aussteht.
Im Rahmen des 4. Digital-Dialogs werden die Rechtsgrundlagen und Einsatzbereiche von Fahrradzonen dargelegt sowie zwei kommunale Beispiele vorgestellt: Die Einrichtung von Fahrradzonen in Bestandsquartieren in Bremen und Esslingen. Die Referierenden gehen dabei in ihren kurzen Impulsvorträgen auch auf die besonderen planerischen und kommunikativen Herausforderungen ein.
Wir freuen uns auf den Austausch mit Ihnen zum Thema Fahrradzonen und spannende Diskussionen. Gerne laden wir Sie zum 4. Digital-Dialog der AGFK-BW am 05.10.2021 von 10.00 – 12.30 Uhr ein.