Planungs-Check

Das Planungsbüro i.n.s - Innovative Städte GmbH & Co. KG unterstützt Sie bei der fachlichen und rechtlichen Prüfung von vorliegenden Planungen und bei der Erarbeitung von Lösungsvorschlägen für spezifische Fragestellungen/ Einzelfälle. Bei Bedarf liefert es Ihnen passende Praxisbeispiele.

Seit der Einführung im Jahr 2019 werden über den Planungs-Check regelmäßig Anfragen von AGFK-Mitgliedern zu verkehrsplanerischen und rechtlichen Fragen des Rad- und Fußverkehrs bearbeitet und im Forum der AGFK-Webseite sichtbar gemacht. Im April 2022 haben wir nun im Rahmen einer Umfrage zum Planungs-Checks zahlreichreiche Rückmeldungen von den AGFK-Mitgliedskommunen bekommen und verfügen somit über ein Bild zu Ihrer Einschätzung zum Angebot des Planungs-Checks, das auf breiter Basis entstanden ist. Auf Grundlage der Ergebnisse der Umfrage wird der Planungs-Check um die fuß- und radverkehrsfreundliche Gestaltung von Bebauungsplänen/ Bauanträgen erweitert. Die Möglichkeit der Landkreise, den Planungs-Check an kreisangehörige Gemeinden (große Kreisstädte ausgenommen) in Mitgliedslandkreisen weiterzugeben bleibt ebenso bestehen wie die Möglichkeit, verkehrsrechtliche Fragen zu stellen. Die Gemeinden stellen ihren Antrag dann bitte über den Landkreis und nicht direkt an den Planungs-Check.

Was bietet der Planungs-Check Ihnen als AGFK-Mitglied im Hinblick auf Ihre Planungen des Fuß- und Radverkehrs?

  • Unterstützung bei der Prüfung vorliegender Planungen
  • Beantwortung von verkehrsrechtlichen und planerischen Fragen
  • Anregungen und Lösungsvorschläge für Einzelfälle
  • Neu: Beantwortung von Fragen zur fuß- und radverkehrsfreundlichen Gestaltung von Bebauungsplänen / Bauanträgen

Neben der erwähnten neuen Möglichkeit der Nutzung des Planungs-Checks für das Thema der fuß- und radverkehrsfreundlichen Gestaltung von Bebauungsplänen/ Bauanträgen kann der Planungs-Check generell für Fragen rund um den Fuß- und Radverkehr genutzt werden. Neben konkreten Planungen des Straßenraums und Querungsstellen für den Fußverkehr kann es dabei beispielsweise auch um Fragen zur Wegweisung gehen.

Der Planungs-Check kann weiterhin auch für Fragen zur StVO-Novelle und der neuen Auflage der VwV-StVO genutzt werden. Die ersten Fragen der Mitglieder wurden bereits auf der Seite „StVO-FAQ für Kommunen“ beantwortet. Weitere Fragen können jederzeit an den Planungs-Check gestellt werden.

Wir freuen uns auf Ihre Anfragen zum Planungs-Check, zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren! Wir möchten das dafür vorgesehene Budget so vielen Mitgliedern wie möglich anbieten, daher stehen den Mitgliedskommunen prinzipiell zwei Planungs-Checks pro Jahr zur Verfügung. Damit möglichst viele Mitglieder die Möglichkeit bekommen, den Service zu nutzen, bitten wir um Verständnis, dass die Erstellung eigener Planungen in diesem Rahmen nicht vorgesehen sein kann. Sehr gerne können Sie sich aber melden, falls Sie mehr Planungs-Checks in Anspruch nehmen wollen und den Beratungsaufwand abstimmen. Im Detail berät Sie dazu gerne das oben angeführte Planungsbüro per Mail unter planungs-check@agfk-bw.de