Beispielsweise können die Kommunen jetzt Fahrradzonen, Grünpfeile für Fahrradfahrer und Stellplätze für Lastenräder rechtskonform anordnen. Das Halten auf Schutzstreifen ist nicht mehr zulässig, die Bußgelder für das Parken auf Geh- und Radwegen wurden deutlich erhöht, Fahrräder dürfen nun offiziell nebeneinander fahren und ein Mindestabstand beim Überholen von Fahrrädern ist jetzt gesetzlich vorgeschrieben. Aber was bedeuten die neuen Regelungen im Detail für den Rad- und Fußverkehr vor Ort?
Im Folgenden finden Sie eine Zusammenstellung der wichtigsten Änderungen und eine Auswahl bisheriger Fragen und Antworten. Der FAQ-Bereich wird regelmäßig aktualisiert. Die komplette Novelle der StVO finden Sie im Bundesgesetzblatt. Die dazugehörigen Änderungen der allgemeinen Verwaltungsvorschrift finden Sie im Bundesanzeiger.
Den Erlass des Baden-Württembergischen Verkehrsministeriums zur Einführung der StVO-Novelle finden Sie auf www.aktivmobil-bw.de.