Die Faktenblätter der AGFK-BW bringen Fachinformationen zum Fuß- und Radverkehr auf den Punkt – und sind damit eine wichtige Informationsquelle sowie fachliche Unterstützung für die Mitarbeitenden in den mittlerweile 120 Mitgliedskommunen. Denn auf höchstens vier Seiten erhalten die Leserinnen und Leser eine kompakte Zusammenfassung eines Fachthemas, oft mit Hinweisen zu weiterführenden Quellen. So verschaffen sich Fachleute einen raschen Überblick über wichtige Themen der Fuß- und Radverkehrsplanung.
Der Stand der Technik entwickelt sich stetig weiter. Deshalb überprüft und überarbeitet die AGFK-BW regelmäßig ihre Fachpublikationen. Zum AGFK-Tag am 25.10.2024 erscheinen diese vier Faktenblätter in neuer Auflage:
Faktenblatt E Klima: Mit dem R2-Regelwerk „E Klima 2022“ hat die Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen (FGSV) im Jahr 2022 erstmals aufgezeigt, wie sich Verkehrsplanung verändern muss, damit die Vorgaben des Bundesklimaschutzgesetzes (KSG) erfüllt werden können. Die AGFK-BW hat die sich hieraus ergebenden Chancen für die kommunale Verkehrsplanung in einem eigenen Faktenblatt zusammengefasst. Zwischenzeitlich sind Inhalte der E Klima in weitere Regelwerke eingeflossen, darunter in die Empfehlungen für die Anlagen des ruhenden Verkehrs (EAR 2023) sowie ein Ad-hoc-Arbeitspapier, das neue Hinweise zur Anwendung der RASt 06 (Richtlinen für die Anlage von Stadtstraßen) enthält. Diese Neuerungen wurden in die nun 3. Auflage des Faktenblatts E Klima eingearbeitet.
Faktenblatt Mittelstreifen: Mittelstreifen sind baulich aufgepflasterte Streifen in der Mitte der Fahrbahn. Sie grenzen zwei Richtungsfahrbahnen voneinander ab und erleichtern Zufußgehenden das Überschreiten der Fahrbahn (siehe Foto). Das ursprünglich unter dem Titel „Mehrzweckstreifen“ erschienene Faktenblatt wurde überarbeitet und ist jetzt in 2. Auflage verfügbar. Die geänderte Begrifflichkeit passt sich an aktuelle Entwicklungen bei den technischen Regelwerken an.
Faktenblatt Fahrradparken: Die Publikation gibt eine Einführung in die kommunalen Handlungsmöglichkeiten zum qualitativen und quantitativen Ausbau von Radabstellanlagen. Insbesondere zeigt es Wege auf, was Kommunen bei Zuständigkeit Dritter (z.B. im Wohnungsbau) tun können, damit mehr und bessere Fahrradstellplätze bereitgestellt werden. Das Faktenblatt berücksichtigt in 2. Auflage u.a. neue weiterführende Quellen – z.B. Angebote der Beratungsstelle RadPARKEN des Landes BW.
Faktenblatt Einbahnstraßen für den Radverkehr öffnen: Kurze, direkte Wege motivieren zum Radfahren. Eine oft einfache Möglichkeit ist es, Einbahnstraßen für Radfahrende in beide Richtungen freizugeben. Und im Regelfall sind Straßenverkehrsbehörden durch die Straßenverkehrsordnung sogar angehalten, die Öffnung in Gegenrichtung vorzunehmen. Das vollständig überarbeitete Faktenblatt zeigt in 2. Auflage, was verkehrsrechtlich sowie bei der Umsetzung zu beachten ist. Zudem erhalten die Leserinnen und Leser Tipps aus der kommunalen Praxis für die kommunale Praxis.
Im Zuge der laufenden Überarbeitung wurden zudem einige Materialien aus dem Programm genommen.