Faktenblatt E-Klima 2022

Faktenblätter vollständig überarbeitet

Mit der Empfehlung „E Klima 2022“ setzt die Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen (FGSV) neue Standards in der Verkehrsplanung. Klimaschutzziele finden demnach stärker Berücksichtigung. Die AGFK-BW hat die Kerninhalte auf vier Seiten kompakt zusammengefasst und Hinweise formuliert, wie Kommunen die Chancen von E Klima 2022 in der Praxis nutzen können. Seit Oktober 2024 liegt das Faktenblatt in der 3. aktualisierten Auflage vor und ist damit auf dem aktuellen Stand.

E Klima hat das Ziel, die Emissionen und den Energieverbrauch im Verkehrssektor so zu reduzieren, dass die Vorgaben des Bundesklimaschutzgesetzes (KSG) eingehalten werden. Um das zu erreichen, zeigt E Klima einerseits auf, in welchen Bereichen bestehende Regelwerke der Verkehrsplanung inhaltlich überarbeitet werden müssen. Andererseits gibt es konkrete Empfehlungen, wie die bestehenden Regelwerke bereits heute so angewendet werden können, dass die Treibhausgasemissionen reduziert werden – beispielweise durch einen konsequenten Ausbau des Fuß- und Radverkehrs.

Die 3. Auflage des AGFK-Faktenblatts berücksichtigt neue Entwicklungen bei den technischen Regelwerken der FGSV. So sind mit den Empfehlungen für die Anlagen des ruhenden Verkehrs (EAR 2023) sowie einem Ad-hoc-Arbeitspapier zur Anwendung der RASt 06 (Richtlinen für die Anlage von Stadtstraßen) zwei FGSV-Publikationen erschienen, die zentrale Inhalte der E Klima aufgreifen. Die 3. Auflage berücksichtigt diese Neuerungen und gib den Planerinnen und Planern damit einen aktuellen Überblick über den veränderten Stand der Technik. Wesentliche Weiterentwicklungen sind insbesondere:

Empfehlungen für die Anlagen des ruhenden Verkehrs (EAR 2023)

Die EAR setzen klare Prioritäten für die Verteilung knapper öffentlicher Flächen: Zunächst sind regelkonforme Anlagen für den fließenden Verkehr bereitzustellen – und zwar explizit auch für Fuß- und Radverkehr. Weiterhin seien Aufenthaltsflächen und erforderliche Stadtbegrünung zu berücksichtigen. Kfz-Parken wird demgegenüber nachrangig betrachtet und sollte „mit Ausnahme von Parkständen für mobilitätseingeschränkte Menschen sowie Flächen für Liefer- und Ladeverkehr (…) vorrangig auf private Flächen verlagert werden“ (EAR 2023, S. 12). Die EAR 2023 folgt damit wesentlich der E Klima 2022, nach beim Straßenentwurf Flächen in der Reihenfolge Fußverkehr, Radverkehr, ÖV, fließender Kfz-Verkehr und ruhender Kfz-Verkehr zu verteilen sind.

Beide FGSV-Publikationen regeln klar, dass Kfz-Parken im öffentlichen Straßenraum möglichst vermieden und auf fußläufig erreichbare zusammenhängende Parkflächen oder Parkbauen verlagert werden sollte (z.B. EAR 2023, S. 41). Nur wenn dies nicht gelänge, solle Kfz-Parken im öffentlichen Raum ermöglicht werden. Dabei sind „zu allen Arten der Radverkehrsführung“ (EAR 2023, S. 41) Sicherheitstrennstreifen vorzusehen. Hierunter können Radverkehrsführungen u.a. auf Schutzstreifen, Radfahrstreifen, Radwegen, in Fahrradstraßen sowie im Mischverkehr fallen.

Ad-hoc-Arbeitspapier Ergänzende Handlungsanleitungen zur Anwendung der RASt 06 (Februar 2024)

Die Richtlinien für die Anlage von Stadtstraßen (RASt) wurden im Jahr 2006 veröffentlicht. Seitdem haben sich neue Forschungserkenntnise sowie Impulse, insbesondere aus E Klima 2022, ergeben. Das Ad-hoc-Arbeitspapier enthält in Kurzform die wesentlichen Änderungen und gibt allen Planenden neue Handlungsoptionen beim Entwurf von Stadtstraßen. Die Hinweise des Arbeitspapiers zeigen wesentliche Inhalte der zunkünftigen Ausgabe der RASt auf und sollten bei allen Planungen bereits heute berücksichtigt werden.

Gemäß Arbeitspapier soll ruhender Kfz-Verkehr möglichst vermieden und so behandelt werden, wie es für die EAR 2023 vorstehend dargelegt ist.

Um Fuß- und Radverkehr durchgehende, regelkonforme Netze anzubieten, kann in beengten Situationen sowie bei Flächenkonflikten die Fahrbahnbreite auf kurzen Abschnitten (Orientierungslänge 50 bis 150 m) reduziert werden. Das Arbeitspapier weit darauf hin, dass eine Reduzierung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit in diesem Bereich in Abstimmung mit der Straßenverkehsbehörde zweckmäßig sein kann.

Die RASt 06 unterscheidet für die Breite von Fuß- und Radverkehrsanlagen zwischen Regel- und Mindestmaßen. Letztere werden in Klammern angegeben. Sehr deutlich empfiehlt das Ad-hoc-Arbeitspapier, diese Mindestmaße („Klammerwerte“) nicht mehr einzusetzen. Vielmehr sollen Anlagen des Fuß- und Radverkehrs bei Flächenverfügbarkeit auch breiter ausführen, als es die Regelmaße der RASt vorgeben.

Sofern ruhender Kfz-Verkehr nicht zu vermeiden ist, sind gemäß VwV-StVO (Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrsordnung) ausreichend Sicherheitsräume vorzusehen. Diese Sicherheitstrennstreifen sollen nur noch mit einer Breite von mindestens 0,75 m angelegt werden – mehr, als es in der RASt aktuell noch vorgesehen ist. Dies gilt nicht nur bei Radverkehrsanlagen (z.B. Schutzstreifen, Radfahrstreifen, Radwegen, Radwegen auf Fahrbahnniveau, Fahrradstraßen), sondern auch wenn Radverkehr auf der Fahrbahn im Mischverkehr geführt wird und durch eine Gefahrenlage sog. Dooring-Unfälle absehbar sind.

Die Faktenblatt-Reihe: Hintergrund und Zielsetzungen
Die Faktenblätter zeichnen sich dadurch aus, dass die wichtigsten Inhalte zu einem Thema auf einer Doppelseite präsentiert werden. Durch Grafiken, kommunale Beispiele oder wissenswerte Kennzahlen werden die Faktenblätter zusätzlich aufgelockert und eignen sich daher gegebenenfalls auch für die Weitergabe an Vereine und Verbände sowie an interessierte Bürger:innen.

Zugang und Nutzungshinweise
Alle Faktenblätter stehen als Download auf der Webseite der AGFK-BW, sowie für Mitgliedskommunen auf Anfrage als ausgedruckte Exemplare zur Verfügung. Selbstverständlich kann ein Ausdruck auch direkt durch die Kommunen erfolgen. Die AGFK-BW empfiehlt die Verwendung eines stabilen, hochwertigen Papiers, das beidseitig bedruckt wird. So ist sichergestellt, dass Interessierte von allen Inhalten profitieren.

 

Gefördert durch das Ministerium für Verkehr des Landes Baden-Württemberg.