Faktenblatt 01 Einbahnstraßen für den Radverkehr öffnen

Grundsätzlich sollen Radfahrende Einbahnstraßen in beiden Richtungen nutzen können, sofern Sicherheitsgründe nicht dagegen sprechen. Das erste Faktenblatt der AGFK-BW zeigt auf, weshalb die Öffnung von Einbahnstraßen für den Radverkehr  eine einfache, wirksame und umsetzbare Maßnahme ist.

Seit 1997 ist es erlaubt, Einbahnstraßen für den Radverkehr zu öffnen. Diese Regelung wurde 2001 in die Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) aufgenommen. Eine umfassende Untersuchung ergab, dass geöffnete Einbahnstraßen im Vergleich zu geschlossenen Straßen keinen erhöhten Unfallanteil aufweisen und stattdessen positive Auswirkungen auf die Verkehrssicherheit und den Verkehrsfluss haben können. Die Öffnung von Einbahnstraßen für den Radverkehr wird daher aufgrund neuester Erkenntnisse aus der Unfallforschung empfohlen, da sie zu direkten Verbindungen, Lückenschlüssen im Radnetz und einer besseren Erreichbarkeit vieler Ziele führt.

Weitere Vorteile und Informationen zur Umsetzung erfahren Sie in diesem Faktenblatt.

 

Die Faktenblatt-Reihe: Hintergrund und Zielsetzungen
Die Faktenblätter zeichnen sich dadurch aus, dass die wichtigsten Inhalte zu einem Thema auf einer Doppelseite präsentiert werden. Durch Grafiken, kommunale Beispiele oder wissenswerte Kennzahlen werden die Faktenblätter zusätzlich aufgelockert und eignen sich daher gegebenenfalls auch für die Weitergabe an Vereine und Verbände sowie an interessierte Bürger:innen.

Zugang und Nutzungshinweise
Alle Faktenblätter stehen als Download auf der Webseite der AGFK-BW, sowie für Mitgliedskommunen auf Anfrage als ausgedruckte Exemplare zur Verfügung. Selbstverständlich kann ein Ausdruck auch direkt durch die Kommunen erfolgen. Die AGFK-BW empfiehlt die Verwendung eines stabilen, hochwertigen Papiers, das beidseitig bedruckt wird. So ist sichergestellt, dass Interessierte von allen Inhalten profitieren.

 

Gefördert durch das Ministerium für Verkehr des Landes Baden-Württemberg.