Modellprojekt Schutzstreifen

Mehr Sicherheit und Sichtbarkeit sind wichtig für alle Radfahrenden. Die Abschlussberichte der Arbeitsgemeinschaft Fahrrad- und Fußgänger-freundlicher Kommunen in Baden-Württemberg e. V. (AGFK-BW) zum „Modellprojekt Schutzstreifen“ zeigen, dass Schutzstreifen auch außerorts und auf schmalen Kernfahrbahnen ein sinnvolles Instrument für Kommunen sein können, um Lücken im Radnetz schnell zu schließen. So liefert die AGFK-BW wichtige Untersuchungsergebnisse zu einem bundesweit beachteten Pionierprojekt.

Bislang wurde aber nicht ausreichend untersucht, ob Schutzstreifen auch außerorts sowie auf schmalen Straßen innerorts eine sichere Verkehrsführung für Radfahrende sein können. Deshalb wird aktuell im Auftrag der AGFK-BW und mit Förderung des Verkehrsministeriums Baden-Württemberg an zahlreichen Pilotstrecken im ganzen Land eruiert, ob und unter welchen Einsatzbedingungen (Verkehrsbelastung, Straßenbreiten, Längsneigung, etc.) der Einsatz von Schutzstreifen innerorts mit schmaler Kernfahrbahn sowie außerorts empfohlen werden kann.

Ziele der Modellprojekte Schutzstreifen

Die Modellprojekte Schutzstreifen sollen Radverkehrsführungen ermöglichen, die bislang nicht zulässig sind. Außerdem soll es den Planer:innen die Arbeit erleichtern und dazu beitragen, die Anwendung konkreter Infrastrukturelemente zu erleichtern, die Verkehrssicherheit zu erhöhen und dabei möglichst alle Nutzergruppen berücksichtigen. Durch eine aktive Beteiligung der AGFK-Kommunen sollte gewährleistet werden, dass landesweit genügend Pilotstrecken gefunden werden und so eine möglichst praxisnahe und zielgerichtete Aufbereitung erfolgen kann. 

Was wurde gemacht?

Konkret war die Durchführung von zwei Modellvorhaben zu Schutzstreifen innerorts und außerorts über einen Projektzeitraum von drei Jahren geplant (2019-2021). Umgesetzt wurden die Maßnahmen von den verschiedenen Baulastträger:innen wie den Kommunen, Landkreisen und Regierungspräsidien. Die wissenschaftliche Begleitung übernahmen das Stadt- und Verkehrsplanungsbüro brenner Bernard sowie das Planungsbüro VIA.

Im Fokus der Untersuchungen innerorts standen beidseitige Schutzstreifen auf Straßen mit schmaler Kernfahrbahn sowie einseitige Schutzstreifen auf Abschnitten mit Längsneigung. Außerorts sollten die Einsatzbereiche zur Markierung ein- oder beidseitiger Schutzstreifen in Abhängigkeit von der Verkehrsbelastung und Struktur der Straße, den topografischen Verhältnissen und den gegebenen Straßenbreiten untersucht und bewertet werden. Es sollten Varianten mit und ohne Einfärbung der Schutzstreifen untersucht werden.

Der Hintergrund

Die Markierung von Schutzstreifen ist im bestehenden Straßenraum oftmals die einzige Möglichkeit, kurzfristig eine Führung für den Radverkehr für alle Verkehrsteilnehmer sichtbar zu machen und damit die Verkehrssicherheit zu erhöhen. Im Gegensatz zum Bau von Radwegen ist die Markierung von Schutzstreifen relativ rasch umsetzbar sowie deutlich kostengünstiger. Die Durchgängigkeit und Verbesserung von Radverkehrsnetzen kann damit vergleichsweise schnell und unkompliziert umgesetzt werden. Bislang ist die Markierung von Schutzstreifen außerorts sowie innerorts auf Straßen mit schmalen Fahrbahnen jedoch nicht oder nur mit Ausnahmegenehmigungen zulässig.

Chancen und Risiken aufzeigen

Es gibt auch Bedenken zur Markierung von Schutzstreifen. Diese betreffen v. a. das subjektive Unsicherheitsgefühl. Im Rahmen des aktuellen Modellprojekts soll daher jetzt objektiv untersucht werden, auf welchen Straßenabschnitten Schutzstreifen einen Sicherheitsgewinn für Fahrradfahrende darstellen und folglich künftig ermöglicht werden sollten – und auf welchen Straßenabschnitten Schutzstreifen keine Verbesserung der Verkehrssituation ermöglichen, weil sie dort keine sichere(re) Führungsform darstellen. Hierzu wurden Kriterien wie z.B. die unterschiedlichen Interaktionen, die Geschwindigkeit oder das Abstandsverhalten der Verkehrsteilnehmer angelegt und überprüft.

Vorgeschichte

Die AGFK-BW hat bereits von 2010-2013 ein vom Ministerium für Verkehr und Infrastruktur gefördertes Modellprojekt zu Schutzstreifen innerorts durchgeführt. Acht Mitgliedskommunen nahmen damals mit unterschiedlichen Demonstrationsstrecken am Modellprojekt teil. Das Ministerium für Verkehr und Infrastruktur Baden-Württemberg beteiligte sich 2014 an einem Forschungsprojekt des Bundes, mit dem die Erkenntnislücke für den Einsatz von Schutzstreifen außerorts geschlossen werden sollte. Beide Untersuchungen zeigen überwiegend positive Ergebnisse. Dennoch besteht in beiden Fällen weiterer Forschungsbedarf. 

Teilnehmende Mitgliedskommunen und Demonstrationsstrecken

Innerorts:

  • Stadt Friedrichshafen
  • Landkreis Karlsruhe
  • Stadt Karlsruhe
  • Stadt Konstanz
  • Landkreis Konstanz
  • Stadt Lörrach
  • Stadt Mühlacker
  • Stadt Oberndorf am Neckar
  • Stadt Ostfildern
  • Stadt Wangen im Allgäu
  • Ostalbkreis

Außerorts:

  • Stadt Aalen
  • Stadt Backnang
  • Stadt Baden-Baden
  • Stadt Eislingen / Fils
  • Stadt Filderstadt
  • Landkreis Heilbronn
  • Stadt Heilbronn
  • Landkreis Karlsruhe
  • Gemeinde Königsbronn
  • Landkreis Konstanz
  • Landkreis Lörrach
  • Ostalbkreis
  • Stadt Ostfildern
  • Landkreis Rastatt
  • Rems-Murr-Kreis
  • Stadt Reutlingen
  • Rhein-Neckar-Kreis
  • Landkreis Rottweil
  • Landkreis Schwäbisch Hall
  • Landkreis Tübingen 


Die Abschlussberichte und Illustrationen sowie weitere Kommunikationsmaterialien (nur für AGFK- Mitglieder) finden Sie hier:

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