Fachseminar: Wir brauchen mehr Parkplätze! Grundlagen und Konzepte für das Fahrradparken

Beim Fachseminar am 27. Oktober 2022 in Heilbronn beschäftigten sich die Teilnehmenden mit dem Fahrradparken und der Frage, wie die erfolgreiche Umsetzung in den Kommunen gelingen kann, Exkursion durch Heilbronn inklusive.

Fahrradparkplätze müssen so selbstverständlich sein wie Kfz-Parkplätze. Thiemo Graf von der AGFK-Agentur i.n.s. – Innovative Städte GmbH & Co. KG führte das in seinem Impulsvortrag weiter aus: „Menschen fahren dann mit dem Fahrrad, wenn Radfahren schneller, einfacher und bequemer ist (und sicher sowieso). Das gilt auch für das Parken.“ Das heißt konkret, dass nicht nur quantitative Anforderungen, wie die Anzahl, sondern auch qualitative Anforderungen, wie beispielsweise die Sicherheit für Radelnde und Rad, bei Radabstellanlagen mitgeplant werden müssen. Mindestens sollte aber jede Radabstellanlage so konzipiert sein, dass der Fahrradrahmen mit einem herkömmlichen Schloss angeschlossen werden kann. Unmittelbar beeinflussen können die Kommunen nur Fahrradstellplätze auf den eigenen Flächen Einfluss nehmen auf gelungenes Fahrradparken außerhalb kommunaler Flächen können Gemeinden dennoch, zum Beispiel durch Regelungen in Bebauungsplänen, eine Fahrradstellplatzsatzung oder die Anwendung der Landesbauordnung (LBO).

Bis 2019 war in dieser in Baden-Württemberg festgeschrieben, dass pro Wohnung zwei Fahrradstellplätze herzustellen sind. In der aktuellen Fassung ist keine genaue Anzahl mehr enthalten, vielmehr richtet sich die Zahl und Beschaffenheit nun nach der Art, Größe und Lage des regelmäßig zu erwartenden Bedarfs. Die LBO macht auch Angaben zur Qualität der Radabstellanlagen und bietet Möglichkeiten an, auf den Bau von Kfz-Stellplätzen zu verzichten. „Bis zu einem Viertel der notwendigen Kfz-Stellplätze kann durch die Schaffung von Fahrradstellplätzen ersetzt werden“, berichtet Markus Belz in seinem Vortrag dazu. Gemäß LBO können Gemeinden in einer eigenen Satzung zum Beispiel die Anzahl in eigenen Richtzahlentabellen, die Größe und die Beschaffenheit von Fahrradstellplätzen regeln.

Eine Kommune aus Baden-Württemberg, die das umsetzen möchte, ist die Stadt Mannheim. „Unsere Satzung befindet sich derzeit in der letzten Prüfung und Finalisierung, sodass sie bald in Kraft treten kann“, erläutert Johanno Sauerwein, Verkehrsplaner bei der Stadt Mannheim. Die Besonderheiten der Mannheimer Satzung: Der Wetterschutz ist einzugrünen, bei Wohnungen ist auch die Lademöglichkeit für Pedelecs in angemessener Zahl zu berücksichtigen und bei Baugrundstücken müssen Abstellmöglichkeiten nachgewiesen werden. Falls der Nachweis der Abstellanlagen auf dem Grundstück nicht möglich ist, dann alternativ auf rechtlich gesicherten Flächen, maximal 100 m entfernt und barrierefrei erreichbar. Ebenfalls ist ein erforderlicher Nachweis von Lastenradstellplätzen mit einer Fläche von 5 m² in die Satzung integriert. Können die Vorgaben der Satzung beispielsweise aus Platzmangel nicht umgesetzt werden, müssen je nach Lage in der Stadt zwischen 900 und 1.650 Euro pro Stellplatz als Ablöse gezahlt werden.

Eine ganz besondere Herausforderungen für Planende von Radabstellanlagen sind Fahrräder mit Sondergrößen. Dr. Claudia Hille von der Fachhochschule Erfurt hat sich mit ihrem Team genau damit beschäftigt und im Rahmen des Projekts „ALADIN“ Empfehlungen für nutzerfreundliche

Abstellanlagen für Lastenräder im öffentlichen Raum entwickelt. „Der Anteil an Lastenrädern in Deutschland steigt und wird es auch weiterhin tun – bis 2030 haben wir 5,2 Millionen Lastenfahrräder prognostiziert, circa die Hälfte davon in privater Nutzung“, erklärt Dr. Hille. Heißt konkret: Auch für diese Räder müssen Abstellmöglichkeiten geschaffen werden. Damit entsteht gerade in den Städten eine neue Flächenkonkurrenz, die aber durchaus als Chance verstanden werden sollte: Rückbau, Umwidmung und Neugestaltung bedeuten auch Aufwertung öffentlicher Räume für Alle.

Doch grau ist alle Theorie und deshalb durfte die Praxis bei diesem Seminar nicht fehlen. Eine Kommune, in der Fahrradparken bereits erfolgreich umgesetzt wird, ist die Stadt Offenburg. „Wir haben den Gesamtbestand an Abstellanlagen in der Innenstadt aufgelistet, evaluiert und wo notwendig um weitere Anlagen ergänzt“, berichtet Marco Pastorini, Leiter der Abteilung Verkehrsplanung und Verkehrssteuerung der Stadt Offenburg. Neben Radboxen am Bahnhof, gibt es in Offenburg bereits seit 2013 das vollautomatisierte Fahrradparkhaus. Ein solches steht mittlerweile auch in Heilbronn. Stefan Muth, Maryam Paknafs und Stefan Papsch von der Stadt Heilbronn führten die Teilnehmenden zum Abschluss des Seminars vorbei an zahlreichen Best Practice-Beispielen vor Ort hin zum sogenannten „radhaus“ – Vorführung des Abstellvorgangs inklusive.

„Wir brauchen mehr Parkplätze“ forderte Markus Belz von der AGFK-Agentur zu Beginn des Seminars, „und zwar für Fahrräder!“. Vor dem Heilbronner radhaus resümierte er, „dass wir nun alle wissen, welche direkten und indirekten Möglichkeiten jede einzelne Kommunen hat, mehr und bessere Radabstellanlagen zu erhalten“.

Eindrücke aus Heilbronn: