Mehr Sicherheit für Radfahrer: Webinar zu Schutzstreifen innerorts mit schmaler Kernfahrbahn und Piktogrammketten

Am 22.04.2024 fand das Digitale Fachseminar der AGFK-BW zum Thema "Schutzstreifen innerorts mit schmaler Kernfahrbahn und Piktogrammketten" statt. Ziel dieses Webinars war es, die Ergebnisse aus dem gleichnamigen Modellprojekt vorzustellen und die neuen Erlasse des Ministeriums für Verkehr Baden-Württemberg zu diskutieren, die darauf abzielen, die Sicherheit von Radfahrenden zu verbessern.

Baden-Württemberg hat es sich zum Ziel gesetzt, dass bis 2030 jeder zweite Weg selbstaktiv zu Fuß oder mit dem Rad zurückgelegt wird. Dafür ist ein konsequenter Ausbau der Radinfrastruktur notwendig, um noch mehr Menschen vom Radfahren zu überzeugen. Sicherheit, Durchgängigkeit und Attraktivität der Radwege spielen eine entscheidende Rolle beim Umstieg auf das Rad. Eine ideale Radinfrastruktur ist aber nicht immer schnell umsetzbar. Gerade innerorts gibt es oftmals eine Flächenkonkurrenz aufgrund relativ schmaler Querschnitte im Bestand, für die es alternativer Lösungen bedarf. Schutzstreifen und Piktogrammketten können hier Abhilfe schaffen, denn mit ihnen können Lücken geschlossen, der Radverkehr für Verkehrsteilnehmende besser sichtbar gemacht und damit sowohl die subjektive als auch die objektive Sicherheit gesteigert werden.

Das Ministerium für Verkehr Baden-Württemberg hat mit zwei Erlassen nun die rechtliche Grundlage und klare Richtlinien für die Umsetzung alternativer Lösungsmöglichkeiten geschaffen. Innerhalb der vorgegebenen erweiterten Einsatzgrenzen können zukünftig innerorts Schutzstreifen bei schmaler Kernfahrbahn markiert werden, außerdem wurde definiert, unter welchen Voraussetzungen Radverkehrspiktogramme und -ketten markiert werden können.

Die Erlasse basieren u. a. auf den Erkenntnissen aus dem Modellprojekt der AGFK zu Schutzstreifen mit schmaler Kernfahrbahn innerorts. 18 Strecken in verschiedenen Kommunen aus Baden-Württemberg waren Teil des Modellversuchs. Untersucht wurden Markierungslösungen für den Radverkehr zum Einsatz von beidseitigem Schutzstreifen mit schmalen Kernfahrbahnen und einseitigen Schutzstreifen. Die Wirksamkeit dieser Maßnahmen auf die Radverkehrsnutzung ist signifikant: Mit der Markierung von Schutzstreifen steigt das Radverkehrsaufkommen deutlich, die Nutzung des Seitenraumes zugunsten der Fahrbahn nimmt ab und auch der Anteil der Überholvorgänge an den Verkehrssituationen sinkt tendenziell, ebenso wie die Konfliktrate. Festgestellt werden konnte überdies, dass die Orientierung des Radverkehrs auf der Fahrbahn durch die Markierung von Schutzstreifen einheitlicher wird und seltener auf den Fahrbahnrand ausgerichtet ist. Allerdings wurde auch klar: Ist Radverkehr auf der Fahrbahn, wird der Schutzstreifen vom Kfz-Verkehr häufig als Orientierungslinie genutzt. Dies kann in der Folge zu engem Überholen der Radfahrenden führen. Entgegengewirkt kann dem mit der Markierung von breiten Schutzstreifen und der Demarkierung der Mittellinie.

Die AGFK-BW unterstützt ihre Mitgliedskommunen bei der Kommunikation rund um das Thema Schutzstreifen und Piktogrammketten. Die Abschlussberichte (innerorts und außerorts) und FAQs sowie die Illustrationen zum Überholabstand finden Sie auf der Website der AGFK:

Die Präsentationen zum Digitalen Fachseminar finden Sie auf der Veranstaltungsseite »