Mehr Schutz für Radfahrende: Pionierarbeit der AGFK-BW zu Schutzstreifen

Die Abschlussberichte der AGFK-BW zum „Modellprojekt Schutzstreifen“ zeigen, dass Schutzstreifen auch außerorts und auf schmalen Kernfahrbahnen ein sinnvolles Instrument für Kommunen sein können, um Lücken im Radnetz schnell zu schließen. So liefert die AGFK-BW wichtige Untersuchungsergebnisse zu einem bundesweit beachteten Pionierprojekt.

Schutzstreifen sind eine vergleichsweise einfach und günstig umsetzbare Möglichkeit, den Radverkehr sichtbarer und sicherer zu machen. Bislang wurde aber nicht ausreichend untersucht, ob Schutzstreifen auch außerorts sowie auf schmalen Straßen innerorts eine sichere Verkehrsführung für Radfahrende sein können. Deshalb hat die AGFK-BW mit Förderung des Ministerium für Verkehr und Infrastruktur Baden-Württemberg an 39 Pilotstrecken eruiert, ob und unter welchen Einsatzbedingungen (Verkehrsbelastung, Straßenbreiten, Längsneigung) der Einsatz von Schutzstreifen innerorts mit schmaler Kernfahrbahn sowie außerorts empfohlen werden kann.

Ziel ist, den Radverkehr insbesondere außerorts und bei schmalen Kernfahrbahnen innerorts, sicherer und sichtbarer zu machen. Die Berichte liefern konkrete Empfehlungen für Einsatzorte. Laut der AGFK-Vision 2030 sollen in ihren 110 Mitgliedskommunen in Baden-Württemberg mindestens die Hälfte aller Wege zu Fuß oder mit dem Rad zurückgelegt werden. Um dies zu erreichen, müssen die Netzlücken zügig geschlossen und die Infrastruktur für den Radverkehr verbessert werden.

Markus Belz, Projektleiter bei der AGFK-BW, sagt: „Die Untersuchungen der Pilotstrecken in Baden-Württemberg zeigen erstmalig, unter welchen Bedingungen Schutzstreifen innerorts wie außerorts eine sichere Verkehrsführung für Radfahrende sein können. Mit dieser Pionierarbeit möchten wir als AGFK-BW dazu beitragen, den Kommunen mehr Möglichkeiten zu bieten, ihre Radverkehrsnetze zu verbessern. Dies soll auch langfristig dazu beitragen, die Anwendung konkreter Infrastrukturelemente zu vereinfachen und natürlich die Verkehrssicherheit zu erhöhen.“

Modellprojekt Schutzstreifen innerorts
Die Ergebnisse der Abschlussberichte zeigen auf, dass die Markierung von Schutzstreifen innerorts eine sinnvolle Ergänzung zu eigenständigen Radwegen ist, wenn die Fahrbahnbreite keine getrennte Radverkehrsanlage zulässt. Schutzstreifen mit schmaler Kernfahrbahn werden insbesondere dann empfohlen, wenn bei geringen bis mäßigen Verkehrsbelastungen eine Durchgängigkeit des Radverkehrsnetzes sichtbar gemacht werden soll oder durch diese eine Erweiterung der Schutzstreifen auf Kosten der Kernfahrbahn möglich ist. Die Markierung von Fahrradpiktogrammen tragen besonders bei Engstellen und in Kurvenbereichen zu einer besseren Sichtbarkeit der Radfahrenden bei. Eine neue Erkenntnis ist, dass bei Steigungsstrecken breite, einseitige Schutzstreifen empfehlenswert sind.

Modellprojekt Schutzstreifen außerorts
Anders als in vielen Nachbarländern, sind Schutzstreifen außerorts in Deutschland bislang nicht zulässig. Hierzu liefert die AGFK jetzt eine wichtige wissenschaftliche Grundlage mit Empfehlungen für Einsatzgrenzen und Anforderungen, um diese Infrastrukturart künftig auch hierzulande zu ermöglichen. Es wurde deutlich, dass die Markierung von Schutzstreifen einen zügigen Ausbau der Radnetze in Baden-Württemberg begünstigt. Sowohl beidseitige als auch einseitige Schutzstreifen außerorts können den Ergebnissen zufolge bei verschiedenen Fahrbahnbreiten angewandt werden. Bei geringeren Fahrbahnbreiten wird die Anwendung bei niedrigeren Verkehrsbelastungen empfohlen. Zudem sollte die zulässige Höchstgeschwindigkeit bei maximal 70 km/h liegen. Auch außerorts können Piktogrammketten eine sinnvolle Ergänzung zu Schutzstreifen darstellen.

Auf den meisten Modellstrecken ist das Radverkehrsaufkommen nach der Markierung des Schutzstreifens signifikant gestiegen. Spitzenreiter ist dabei der Außerorts-Schutzstreifen der Stadt Heilbronn, wo sich das Radverkehrsaufkommen verfünffachte.

Harry Mergel, Oberbürgermeister der Stadt Heilbronn, sagt: „Wir haben in der Stadt Heilbronn durch das „Modellprojekt Schutzstreifen“ der AGFK-BW viele neue Erkenntnisse für unsere Infrastruktur gewonnen. Jetzt hoffen wir, dass die vorgelegten Ergebnisse Eingang in die Erlasse des Verkehrsministeriums finden. Richtig eingesetzt, sind Schutzstreifen ein wichtiges Instrument für Kommunen zur Durchgängigkeit und Verbesserung von Radnetzen, da sie vergleichsweise schnell und unkompliziert umsetzbar sind.“

Die beiden Abschlussberichte der AGFK-BW stellen neben anderen Studienergebnissen und Rechtsgutachten eine wichtige Entscheidungsgrundlage für das Ministerium für Verkehr Baden-Württemberg dar, das aktuell an einem Schutzstreifen-Erlass arbeitet. Für die Modellstrecken erteilte das Ministerium für Verkehr Baden-Württemberg Sondergenehmigungen. Die wissenschaftliche Begleitung übernahmen das Stadt- und Verkehrsplanungsbüro BERNARD sowie das Planungsbüro VIA.

Vorgeschichte
Die AGFK-BW hat bereits von 2010-2013 ein vom Ministerium für Verkehr und Infrastruktur gefördertes Modellprojekt zu Schutzstreifen innerorts durchgeführt. Acht Mitgliedskommunen nahmen damals mit unterschiedlichen Demonstrationsstrecken am Modellprojekt teil. Das Ministerium beteiligte sich 2014 an einem Forschungsprojekt des Bundes, mit dem die Erkenntnislücke für den Einsatz von Schutzstreifen außerorts geschlossen werden sollte. Beide Untersuchungen zeigten überwiegend positive Ergebnisse. Es bestand weiterer Forschungsbedarf, der nun mit den abgeschlossenen AGFK-Projekten aufgegriffen wurde.

Die Berichte zum "Modellprojekt Schutzstreifen innerorts" und zum "Modellprojekt Schutzstreifen außerorts" sowie weitere Informationen finden Sie hier: www.agfk-bw.de/angebote/details/modellprojekt-schutzstreifen-4715

Die Pressemitteilung finden Sie hier:
www.agfk-bw.de/presse/details/mehr-schutz-fuer-radfahrende-pionierarbeit-der-agfk-bw-zu-schutzstreifen-1-4714


Folgende Kommunen haben an dem "Modellprojekt Schutzstreifen außerorts" teilgenommen:
Stadt Aalen
Stadt Backnang
Landkreis Rottweil
Stadt Eislingen unter Fils
Stadt Filderstadt
Stadt Heilbronn
Landkreis Heilbronn
Landkreis Lörrach
Gemeinde Königsbronn
Ostalbkreis
Stadt Ostfildern
Landkreis Rastatt
Stadt Reutlingen
Rhein-Neckar-Kreis
Landkreis Tübingen / Stadt Rottenburg am Neckar
Stadt Baden-Baden
Landkreis Konstanz
Rems-Murr-Kreis
Landkreis Karlsruhe
Landkreis Schwäbisch Hall

Folgende Kommunen haben an dem "Modellprojekt Schutzstreifen innerorts" teilgenommen:
Stadt Friedrichshafen
Ostalbkreis
Stadt Ostfildern
Landkreis Karlsruhe
Stadt Filderstadt
Stadt Karlsruhe
Landkreis Konstanz
Stadt Konstanz
Stadt Lörrach
Stadt Radolfzell
Stadt Mühlacker
Stadt Oberndorf am Neckar