Fußverkehr im Blick

Die Bundesregierung hat ihre Fußverkehrsstrategie veröffentlicht. Die Strategie gibt den Ländern und Kommunen Handlungsempfehlungen an die Hand, um die Bedingungen für den Fußverkehr zu verbessern. Mit der Fußverkehrsstrategie setzt das BMDV ein weiteres Vorhaben aus dem Koalitionsvertrag um.

Den Fußverkehr als die ursprünglichste Form der Mobilität verstehen - denn bekanntlich startet und endet nahezu jeder Weg zu Fuß, unabhängig davon, ob ein Teil der Strecke mit einem Fahrrad, einem Kraftfahrzeug oder weiteren Verkehrsmitteln zurückgelegt wird: die Bundesregierung hat nun ihre Fußverkehrsstrategie beschlossen, wonach die Förderung des Fußverkehrs als eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe zu sehen sei, die von Politik, Verwaltung, Wirtschaft und Zivilgesellschaft gemeinsam getragen werden muss.

Die Bundesregierung veröffentlicht ihre Strategie auch vor dem Hintergrund der Verkehrsprognose 2040 des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr. Erwartet wird hier ein Rückgang des Fußverkehrs um immerhin 5%. Daher seien Maßnahmen erforderlich, um diesem Trend entgegenzuwirken.

Die Ziele der Fußverkehrsstrategie der Bundesregierung sind:

Fußverkehr als gleichberechtigte Mobilitätsform: Das Zufußgehen sollte bei Planung und in Stadtentwicklungsvorhaben als vollwertige Form der Mobilität neben anderen Verkehrsarten wie dem Auto-, Rad- sowie öffentlichem Verkehr betrachtet werden.

Schutz von Zufußgehenden: Die Strategie folgt der Vision Zero, die langfristig eine vollständige Vermeidung von Getöteten und Schwerverletzten im Straßenverkehr anstrebt. Bis 2030 soll die Zahl der Verkehrstoten um 40 Prozent sinken, zugleich sollen weniger Menschen bei Unfällen schwer verletzt werden.

Steigerung der Lebensqualität: Die Strategie soll dazu anregen, den öffentlichen Raum durch attraktive Fußwege lebenswerter zu gestalten. Ziel ist die Schaffung vitale Stadtzentren und Quartiere sowie familienfreundlicher Umgebungen, die zum Gehen und Verweilen einladen. Die dadurch ermöglichten zwischenmenschlichen Begegnungen fördern den sozialen Zusammenhalt.

Förderung der Gesundheit: Die Strategie verfolgt das Ziel, es attraktiver zu machen, Wege zu Fuß zu gehen. Eine optimierte Fußverkehrsinfrastruktur lädt dazu ein, mehr Wege zu Fuß zurück zu legen. Bewegung stärkt das Herz-Kreislauf-System, fördert das Immunsystem, hilft bei der Prävention chronischer Krankheiten und fördert das psychische Wohlbefinden sowie die kognitive und körperliche Entwicklung.

Unterstützung der lokalen Wirtschaft: Die Strategie trägt dazu bei, die wirtschaftliche Attraktivität von Quartieren, Innenstädten und Geschäftsstraßen zu steigern. Fußgängerfreundliche Bedingungen und eine verbesserte Aufenthaltsqualität fördern das Wachstum in Stadtteilzentren, Innenstädten und Ortskernen. Sie verlängern die Verweildauer und erhöhen damit den Umsatz der Geschäfte vor Ort.

Förderung von Klima- und Umweltschutz: Zufußgehen trägt zudem dazu bei, die Abhängigkeit von motorisierten Fortbewegungsmitteln zu reduzieren, was langfristig den Ressourcenverbrauch senkt und den Druck auf die Umwelt verringert. Es wird keine externe Energie benötigt und Lärm und Emissionen werden nicht ausgestoßen.

Verbesserung der sozialen Teilhabe und Inklusion: Die Strategie hat das Ziel, Inklusion und soziale Teilhabe zu fördern. Barrierefreie fußgängerfreundliche Umgebungen leisten einen Beitrag dazu, dass Menschen jeden Alters sowie Personen mit unterschiedlichsten Mobilitätsanforderungen, selbstständig mobil sein können. Und zwar unabhängig von ihrem sozioökonomischen Status, ihrer Herkunft, einer Behinderung oder sonstigen persönlichen Faktoren. Ein gut ausgebautes barrierefreies Fußwegenetz trägt auch zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention bei.

Um diese Ziele zu erreichen und die Rahmenbedingungen für den Fußverkehr weiter zu verbessern, definiert die nun vorgelegte Strategie fünf zentrale Handlungsfelder, die von gesetzlichen Rahmenbedingungen über die planerische Arbeit in den Kommunen bis schließlich zu Forschung und Evaluierung reichen.

Gesetzliche Rahmenbedingungen

Kommunale Planung

Finanzierung und Förderung

Verwaltungsstrukturen und Bewusstseinsbildung sowie

Forschung und Evaluierung

Die AGFK-BW begrüßt es, mit dem Vorhaben der Bundesregierung zu einer nationalen Fußverkehrsstrategie mehr Aufmerksamkeit für Zufußgehende und Sichtbarkeit für die Belange des Fußverkehrs zu schaffen. Als selbstverständliche Basismobilität aller Wegeketten fliegt sie zu häufig unter dem Radar. Mit einer nationalen Fußverkehrsstrategie erkennt die Bundesregierung die Bedeutung des Fußverkehrs an und sendet damit - vergleichsweise spät - nun wichtige Signale. Durch fehlende Konkretisierung, Ambition, Maßnahmen und Verbindlichkeit vermissen wir eine entstehende Aufbruchstimmung durch die Strategie.

Die vollständige Strategie, in der auch die Handlungsfelder weiter erläutert und Handlungsrahmen zur Arbeit im Thema aufgezeigt werden, kann hier zum Download abgerufen werden.

Die zugehörige Pressemitteilung des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr finden Sie hier

Das Leitbild der AGFK-BW versteht den Fußverkehr als Basismobilität, der größte Aufmerksamkeit verdient. Mehr zu diesem Thema und den Meilensteinen finden Sie hier