Mit der überarbeiteten Ausgabe der Richtlinien für die verkehrsrechtliche Sicherung von Arbeitsstellen an Straßen RSA-21 haben sich die Rahmenbedingungen für die Führung von Fuß- und Radverkehr an Baustellen geändert. So haben sich beispielsweise die Mindestwerte für die Maße von Fuß- und Radverkehrsanlagen teilweise deutlich erhöht. Um diesen veränderten Voraussetzungen gerecht zu werden, hat die AGFK-BW Ihren Leitfaden Baustellen aus dem Jahr 2017 aktualisiert.
Die neue Fassung basiert weiterhin im Wesentlichen auf einem Leitfaden für die Führung des Fuß- und Radverkehrs in Baustellen, den die Kolleginnen und Kollegen der Arbeitsgemeinschaft fahrradfreundlicher Kommunen in Bayern e. V. (AGFK Bayern) Ende 2016 erstellt haben. 2022 wurde ein neuer Leitfaden der Arbeitsgemeinschaft fußgänger- und fahrradfreundlicher Städte, Gemeinden und Kreise in Nordrhein-Westfalen e. V. (AGFS-NRW) erstellt, der im Vergleich zu den vorherigen Versionen hauptsächlich an die neuen Richtlinien zur verkehrsrechtlichen Sicherung von Arbeitsstellen an Straßen (RSA-21) angepasst wurde. Hierbei wurden auch die Musterpläne im Leitfaden entsprechend aktualisiert. Diese überarbeitete Version der AGFS-NRW wurde als Grundlage für die vorliegende Ausarbeitung verwendet und an wenigen Stellen angepasst und ergänzt.
Radfahrende reagieren empfindlich, wenn sie auf ihrer Radroute behindert werden, wenn sie bremsen oder sogar absteigen müssen. Jede kleine Umleitung, jeder Wechsel der Fahrbahnseite kostet unverhältnismäßig mehr Zeit und Kraft. Ziel muss es also sein, dem Radverkehr ein durchgängiges, komfortables Netz an Wegen und Straßen anzubieten. Zu Fuß Gehenden muss ein hindernisfreies und komfortables Passieren der Baustelle ermöglicht werden. Die AGFK-BW möchte den Kommunen daher mit diesem Leitfaden eine Arbeitshilfe zum Arbeitsstellenmanagement mit anschaulichen Beispielen an die Hand geben.
Zu dem aktualisierten Leitfaden und den Anhängen (Musterpläne und Checkliste) gelangen Sie hier






