Wie sieht eine Straße aus, auf der Kinder sicher und selbstständig zur Schule gehen können? Schulstraßen und Schulzonen bieten hier eine vielversprechende Antwort – nicht nur für mehr Verkehrssicherheit, sondern auch für lebenswerte, kindgerechte Orte.
Nach erfolgreichen Verkehrsversuchen erstellt das Ministerium für Verkehr Baden-Württemberg aktuell Vorgaben und Hinweise zu Einsatzbereichen und Umsetzung von Schulstraßen und Schulzonen.
Das Fachseminar greift diese aktuelle Entwicklung auf und vermittelt fundiertes Wissen für Ihre Arbeit zur Einführung, Gestaltung und Verstetigung von Schulstraßen und Schulzonen. Als Teilnehmende:r lernen Sie rechtliche Rahmenbedingungen, praktische Umsetzungsschritte sowie geeignete Beteiligungsformate kennen, um Schulstraßen erfolgreich umsetzen zu können.
Erleben Sie durch Praxisberichte und eine Exkursion vor Ort in Ulm, wie Schulstraßen erfolgreich getestet und dauerhaft eingerichtet wurden – mit Elternhaltestellen, zeitlich begrenzten Einfahrverboten und kreativen Ideen zur begleitenden Kommunikation. Im Mittelpunkt steht dabei die Frage, wie sich durch einfache Maßnahmen konkrete Verbesserungen für die Sicherheit und Selbstständigkeit von Kindern erzielen lassen – ohne dabei Anwohnende, Gewerbetreibende oder notwendige Verkehre wie etwa die Müllentsorgung aus dem Blick zu verlieren.
Datum und Uhrzeit
Donnerstag, 16.10.2025
ganztags, 10:00 bis ca. 16:00 Uhr
Veranstaltungsort
Räumlichkeiten der Sparkasse Neue Mitte
Hans-und-Sophie-Scholl-Platz 2
89073 Ulm
Programm
Das Programm des Seminars finden Sie hier.
Teilnahme und Gebühren
Kostenfreie Teilnahme für
- 2 Personen pro AGFK-BW-Mitgliedskommune
- 3 Personen pro AGFK-BW-Mitgliedslandkreis (Weitergabe dieser 3 Plätze an kreisangehörige Kommunen < 20.000 Einwohnende möglich)
- 2 Personen pro Regierungspräsidium BW, NVBW, Verkehrsministerium, Parlamentskreis Fahrrad, AGFK-Förderkreis
Die Teilnahme von weiteren Teilnehmenden aus AGFK-BW-Mitgliedskommunen, Nicht-Mitgliedern sowie aller anderen Dritten wird mit einer Teilnahmegebühr i.H.v. 100 Euro zzgl. MwSt. berechnet.
Die Anmeldung von landkreisangehörigen Kommunen, die nicht selbst AGFK-Mitglied sind, muss mit vorheriger Absprache mit dem Landkreis erfolgen.
Die Veranstaltung wird bei der Architektenkammer BW registriert (ab ca. 4 Wochen vor der Veranstaltung verfügbar).
Eine Teilnahme ist nicht mehr möglich.
Ihre Ansprechpartnerin für Fragen zur Veranstaltung und dem Weiterbildungsprogramm:
Larissa Müller
AGFK-Fachbüro, i.n.s. – Innovative Städte GmbH & Co. KG
Tel.: +49 (0)911 / 477 519 15
E-Mail: weiterbildung@agfk-bw.de





