
Qualitätsstufe und Qualitätsoffensive
Die Qualitätsstufe besteht aus sechs Meilensteinen (z.B. Fußverkehr als Basismobilität). Die ersten fünf Meilensteine sind dabei mit Maßnahmen für Kommunen versehen. Zu deren Erreichung bekennen sich gemäß Beschluss der Mitgliederversammlung vom 11.11.2022 alle Mitgliedskommunen der AGFK-BW. Der sechste Meilenstein ist ein vereinseigener Meilenstein.
Weshalb wurde die Qualitätsstufe eingeführt? Die Mitglieder der AGFK-BW haben am 11.11.2022 unter der Überschrift „Vorrang für Fuß und Rad“ die Vision 2030 beschlossen. Ein Kernbestreben ist es, dass gemäß den Landeszielen landesweit in den Mitgliedskommunen bis spätestens 2030 jeder zweite Weg selbstaktiv zu Fuß oder mit dem Fahrrad zurückgelegt werden. Es braucht dazu, gegenüber heute, sehr deutliche und zusätzliche Anstrengungen. Der Qualitätsstufenprozess soll das bisherige Aufnahmekriterium ersetzen, nämlich die Absicht, die Landesauszeichnung „Fahrradfreundliche Kommune“ (und „Fußverkehrsfreundliche Kommune“) zu erreichen. Das Verfahren soll einfacher sein, beide Verkehrsarten berücksichtigen und die Kommunen im Prozess individuell unterstützen. Ziel ist es, dass alle Mitgliedskommunen die Qualitätsstufe innerhalb der gesetzten Fristen erreichen. Qualität soll mit Quantität verbunden sein.
Auszeichnung zum Erreichen der Qualitätsstufe
Im Jahr 2024 wurden die 32 AGFK-Kommunen aufgrund Ihres Erreichens der Qualitätsstufe mit dem Siegel "Qualität für Fuß und Rad" ausgezeichnet. Am 09.10.2025 werden die nächsten Kommunen im Rahmen des RadKONGRESS' in Heidelberg ausgezeichnet.
Folgend finden Sie neben weiteren Informationen zur Qualitätsstufe auch alle Materialien, die wir den Kommunen zur Verfügung stellen sowie im Nachgang auch die Pressebilder.
Unterlagen
Informationen zur Qualitätsoffensive
Material für ausgezeichnete Kommunen
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