Mitgliederversammlung
Die Mitgliederversammlung der AGFK-BW ist das beschlussfassende Organ der AGFK-BW. In der Mitgliederversammlung sind alle Mitgliedskommunen durch den (Ober-)Bürgermeister oder die (Ober)Bürgermeisterin bzw. die Landrätin oder den Landrat vertreten. Die Mitgliederversammlung tritt einmal im Jahr zusammen und entscheidet über Ziele, Aktivitäten und Projekte des Vereins.
Weitere Informationen zu Organisation und Struktur der AGFK-BW sind in der Vereinssatzung zu finden. Für AGFK-Mitglieder stehen außerdem Unterlagen der Mitgliedsversammlungen und weitere Berichte zur Verfügung.