Bei Pedelecs gibt der Elektromotor Rückenwind bis zu einer Geschwindigkeit von 25 km/h. Durch die höhere Reisegeschwindigkeit haben S-Pedelecs insbesondere im Pendlerverkehr ein großes Potenzial, Autofahrten auf das Fahrrad zu verlagern.
Tatsächlich fristen S-Pedelecs bislang noch ein Nischendasein. Ein wesentlicher Grund dürfte sein, dass Radwege und Wirtschaftswege für sie bislang tabu sind. S-Pedelecs sind nicht als Fahrrad, sondern als Leichtkraftrad eingestuft. Deshalb müssen sie innerorts und außerorts die Kfz-Fahrbahn benutzen – es sei denn, ein Zusatzzeichen „S-Pedelecs frei“ gibt den Radweg explizit frei.
Die AGFK-BW hat sich in ihren Gremien mit der Thematik befasst und befürwortet mit dem „Positionspapier S-Pedelecs“ eine verstärkte Freigabe von Fahrrad- oder Wirtschaftsweg durch die Verkehrsbehörden, „da die Nutzung von Hauptverkehrsstraßen“, wie es in einem Positionspapier heißt, „nicht zum Umstieg auf das S-Pedelec animiert“. Sie verweist auf die Stadt Tübingen, die durch die gezielte Freigabe von Teilstrecken legal nutzbare, attraktive Achsen für Pendler:innen geschaffen und gute Erfahrungen gemacht hat. Bei der Entscheidung sollten jedoch die Belange des Fußverkehrs besonders berücksichtigt werden.
Die Mitgliedskommunen der AGFK-BW werden aufgerufen, die derzeit verfügbaren rechtlichen Möglichkeiten zu nutzen und vor allem bei Pendlerrouten zu überprüfen, welche Streckenabschnitte für S-Pedelecs freigegeben werden können. Die AGFK-BW vertritt dabei folgende Positionen:
Radschnellverbindungen
Die Freigabe für S-Pedelecs wird grundsätzlich befürwortet.
Außerortswege
Eine pauschale Freigabe wird zugunsten einer Einzelfallprüfung abgelehnt. Ab einer Breite von 2,5 m bei straßenbegleitenden Radwegen und ab 2,0 m bei Forst- und Wirtschaftswegen sollte eine Freigabe zumindest geprüft werden.
Innerorts
Eine Freigabe wird eher kritisch eingestuft, sollte jedoch geprüft werden, wenn die Radverkehrsinfrastruktur mindestens 2,5 m breit ist und eine Mischung mit dem Fußverkehr ausgeschlossen werden kann, sowie bei Einbahnstraßen, die in Gegenrichtung für den Radverkehr freigegeben sind.