

02.04.2026 Landesmobilitätsgesetz stärkt Radverkehr und Schulwegsicherheit
Ein Jahr nach Inkrafttreten des Landesmobilitätsgesetzes: Es erleichtert die Radverkehrskoordination, erhöht die Verkehrssicherheit und ermöglicht Schulstraßen.

Ein Jahr nach Inkrafttreten zieht das Land Baden-Württemberg eine positive Bilanz zum Landesmobilitätsgesetz (LMG). Das Gesetz schafft klare Regeln für ein faires Miteinander der Verkehrsmittel und stärkt nachhaltige Mobilität in Städten und Gemeinden. Verkehrsminister Winfried Hermann bilanziert: „Das Landesmobilitätsgesetz erleichtert durch klare Regeln die Umsetzung der Verkehrspolitik in Baden-Württemberg.“
Koordination des Radverkehrs auf Landkreiseben und darüber hinaus
Ein zentraler Baustein des LMG ist die landesweite Koordination der Radverkehrsnetze. Das Gesetz verankert die Zusammenarbeit von Land, Kreisen und Kommunen bei Planung, Ausbau und Unterhaltung. Eine wichtige Rolle übernehmen dabei die Kreiskoordinierenden für den Radverkehr. Sie sorgen dafür, dass Radverkehrsnetze durchgängig, sicher und aufeinander abgestimmt entwickelt werden. Das Land finanziert in jedem Landkreis eine entsprechende Stelle. Aktuell sind in 31 von 44 Kreisen Kreiskoordinator:innen eingesetzt, zwei weitere Kreise haben Stellen beschlossen. Die systematische Koordination stärkt die Verkehrssicherheit für Radfahrer:innen und verbessert die Alltagstauglichkeit des Radverkehrs.

Sichere und eigenständige Mobilität von Kindern
Auch für Kinder und Jugendliche bringt das Landesmobilitätsgesetz konkrete Verbesserungen. Es verpflichtet die öffentliche Hand, bei Verkehrsplanungen die besonderen Anforderungen junger Menschen an eine eigenständige und sichere Mobilität zu berücksichtigen. Darauf aufbauend hat das Verkehrsministerium im Sommer 2025 eine landeseinheitliche Regelung zur Genehmigung von Schulstraßen eingeführt. Kommunen und Straßenverkehrsbehörden können Schulstraßen und Schulzonen damit einfacher und rechtssicher umsetzen. Ziel ist es, den Kfz-Verkehr vor Schulen zu reduzieren und die Verkehrssicherheit auf Schulwegen deutlich zu erhöhen.
Darüber hinaus unterstützt das Landesmobilitätsgesetz weitere Maßnahmen für eine sichere und nachhaltige Mobilität. Dazu zählen Pilotprojekte zur digitalen Parkraumkontrolle sowie neue Instrumente zur Finanzierung des öffentlichen Personennahverkehrs.

