Was Kreiskoordinator:innen für den Fußverkehr in Ihrer Gemeinde leisten

Baden-Württemberg fördert Stellen für den Fußverkehr - aber was macht ein Kreiskoordinator genau?

Mit der Personalstellenförderung unterstützt das Land Baden-Württemberg den für die Mobilitätswende notwendigen Strukturaufbau in der öffentlichen Verwaltung. Mit dem aktuellen Vierten Förderaufruf können jetzt auch Stellen für die Koordination des Fußverkehrs vor allem auf Kreisebene gefördert werden. Seit 2020 haben die Kommunen mit den zur Verfügung gestellten Mitteln bereits 115 Stellen für Fachkräfte in den Bereichen Radverkehrsplanung, Ausbau der Elektromobilität und anderen geschaffen.

Kreiskoordinator:innen für den Fußverkehr helfen den Kommunen im Kreis, lebendige und verkehrsberuhigte Ortsmitten zu schaffen, bei der Erstellung und Koordination von Schulwegplänen oder auch der Umsetzung von Fußgängerüberwegen. Sie unterstützen die Kommunen dabei, die vielfältigen Fördermöglichkeiten zu nutzen und Maßnahmen umzusetzen, indem sie zum Beispiel passgenaue Förderprogramme des Landes oder Dritter identifizieren und beim Abruf von Fördermitteln helfen.

Förderantrag bis zum 7. Oktober stellen

Darüber hinaus motivieren die Koordinator:innen die Kommunen zur Beteiligung an unterschiedlichen Projekten zur Schaffung lebendiger und verkehrsberuhigter Ortsmitten, fungieren als Schnittstelle zu den jeweiligen Beratungs- oder Servicestellen etwa der NVBW bzw. zu den Regierungspräsidien und sind Ansprechpersonen für interessierte Bürger:innen.

Landkreise, die eine Koordinator:innen-Stelle für den Fußverkehr bzw. lebendige und verkehrsberuhigte Ortmitten schaffen wollen, können sich noch bis zum 7. Oktober 2022 für die Förderung bewerben. Alle Detailinformationen zum Förderaufruf und den Antragsbedingungen finden Sie hier.