Mit einem neuen landesweiten Rahmenvertrag erleichtert das Verkehrsministerium Baden-Württemberg zusammen mit der Nahverkehrsgesellschaft Baden-Württemberg (NVBW) die Beschaffung von Fahrradabstellanlagen für Kommunen und Verkehrsverbünde. Statt aufwendiger Ausschreibungsverfahren können ab sofort verschiedene Produkte: von Anlehnbügeln über Lastenradbügel bis hin zu überdachten Doppelstockparkern.
Ein zusätzlicher Vorteil: Förderanträge nach dem Landesgemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (LGVFG) lassen sich im selben Schritt einreichen. Dank der günstigen Konditionen des Rahmenvertrags sind Förderquoten von über 75 % realisierbar. Die Bagatellgrenze von 20.000 € kann zudem durch Sammelanträge schneller erreicht werden. Damit werden Planung und Bau von Radabstellanlagen künftig schneller, einfacher und kosteneffizienter.
Weitere Informationen: https://www.aktivmobil-bw.de/radverkehr/radparken-und-fahrradmitnahme/rahmenvertrag-abstellanlagen






