Neuer Rahmenvertrag vereinfacht Ausbau von Fahrradabstellanlagen in Baden-Württemberg

Kommunen in Baden-Württemberg können ab sofort Fahrradabstellanlagen einfacher und ohne Ausschreibungsverfahren beschaffen. Ein neuer Rahmenvertrag im Auftrag des Ministeriums für Verkehr sorgt für weniger Bürokratie und beschleunigt den Ausbau der Radinfrastruktur.

Mit einem neuen landesweiten Rahmenvertrag erleichtert das Verkehrsministerium Baden-Württemberg zusammen mit der Nahverkehrsgesellschaft Baden-Württemberg (NVBW) die Beschaffung von Fahrradabstellanlagen für Kommunen und Verkehrsverbünde. Statt aufwendiger Ausschreibungsverfahren können ab sofort verschiedene Produkte: von Anlehnbügeln über Lastenradbügel bis hin zu überdachten Doppelstockparkern.

Ein zusätzlicher Vorteil: Förderanträge nach dem Landesgemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (LGVFG) lassen sich im selben Schritt einreichen. Dank der günstigen Konditionen des Rahmenvertrags sind Förderquoten von über 75 % realisierbar. Die Bagatellgrenze von 20.000 € kann zudem durch Sammelanträge schneller erreicht werden. Damit werden Planung und Bau von Radabstellanlagen künftig schneller, einfacher und kosteneffizienter.

Weitere Informationen: https://www.aktivmobil-bw.de/radverkehr/radparken-und-fahrradmitnahme/rahmenvertrag-abstellanlagen