Nach AGFK-Modellprojekt: Land ermöglicht Fahrradschutzstreifen außerorts

Aufbauend auf dem Modellprojekt Schutzstreifen der AGFK-BW ermöglicht das Verkehrsministerium erstmalig in Deutschland Schutzstreifen außerorts einzusetzen.

Damit der Radverkehr vorankommt, müssen attraktive und sichere Radverkehrsnetze geschaffen werden. Nicht immer sind separate Radwege eine Lösungsmöglichkeit, die den Planenden zur Verfügung steht. In manchen Fällen gibt es schlicht keinen Platz dafür oder es findet sich keine geeignete Trasse, da andere Belange dem Bau entgegenstehen. Langwierige Planungsprozesse mit offenem Ausgang sind oft die Folge. Mit Radschutzstreifen auf der Fahrbahn kann hier rasch für Abhilfe gesorgt und für den Radverkehr ein sichtbarer Bereich auf der Fahrbahn geschaffen werden. Innerorts ist dieses Instrument schon üblich, Baden-Württemberg ermöglicht dies in Verbindung mit einem Tempolimit nun erstmalig auch auf manchen Landstraßen.

AGFK-Modellprojekt zeigte, das Schutzstreifen außerorts zielführend sind
Als erstes Bundesland ermöglicht Baden-Württemberg Fahrradschutzstreifen an Außerorts-Straßen und nimmt damit eine Vorreiter-Rolle ein. Die Anordnung soll demnach auf Außerorts-Straßen mit weniger als 5.000 Fahrzeugen pro Tag, also an zweispurigen Kommunal-, Landes- und Bundestraßen ermöglicht werden. Einen entsprechenden Erlass hat das Verkehrsministerium über die vier Regierungspräsidien an die Landkreise und Städte verschickt. Er gibt den Straßenverkehrsbehörden im Land die Möglichkeit, unter bestimmten Umständen an Außerorts-Straßen die mindestens 1,5 Meter breiten Radschutzstreifen einzurichten.

Möglich wurde der Erlass insbesondere durch das vorangegangene AGFK-Modellprojekt welches wichtige Untersuchungsergebnisse lieferte. Mit Unterstützung des Verkehrsministeriums analysierte die AGFK-BW von 2019 bis 2021, ob und unter welchen Einsatzbedingungen (Verkehrsbelastung, Straßenbreiten, etc.) Schutzstreifen ein sinnvolles Instrument für Kommunen sein können, um Lücken in den Radnetzen schnell zu schließen. Mitgliedskommunen der AGFK-BW beteiligten sich mit ihren Modellstrecken am Forschungsvorhaben. Aufbauend auf diesen Erkenntnissen erarbeitete das Verkehrsministerium den Erlass, der neben der Verkehrssicherheit auch das Straßenverkehrsrecht sowie die Straßenplanung und den Straßenbetrieb berücksichtigt. Insbesondere waren der mit der StVO-Novelle 2020 eingeführte Überholabstand von 2,0 Meter außerorts sowie weitere Richtlinien des Straßenwesens zu beachten.

Der Erlass definiert die Anwendungsfälle, in denen die verkehrssichere Anordnung von Radschutzstreifen außerhalb geschlossener Ortschaften zur Schließung wichtiger Radnetzlücken ermöglicht werden können und überträgt hierfür die Zuständigkeit an die örtlichen Straßenverkehrsbehörden.

Der Vorsitzende der AGFK-BW, Günter Riemer, sagt: „Die Untersuchungen der Pilotstrecken in Baden-Württemberg haben erstmalig gezeigt, unter welchen Bedingungen Schutzstreifen außerorts eine sichere Verkehrsführung für Radfahrende sein können. Ich freue mich, dass wir als AGFK-BW mit dieser Pionierarbeit dazu beigetragen haben, den Kommunen mehr Möglichkeiten an die Hand zu geben, ihre Radverkehrsnetze zu verbessern.“

Die vollständige Pressemitteilung finden Sie auf der Seite des Verkehrsministeriums, die Erlasse werden demnächst auch dort veröffentlicht.