Leasingräder für kommunale Angestellte

Im Digitalen Fachseminar am 24. März 2022 erklärte Rechtsanwalt Dr. Felix Siebler interessierten Kommunen wesentliche Aspekte aus der Praxis für eine effiziente und rechtssichere Ausschreibung von Modellen des Fahrradleasing.

Die Nachfrage nach Mitarbeiterfahrrädern im kommunalen Bereich nimmt derzeit deutlich zu, was nicht zuletzt auf ein geändertes Umweltbewusstsein und eine gelebte Gesundheitskultur zurückzuführen ist. Dazu wurde auch vor kurzem das Tarifrecht für Beschäftigte im öffentlichen Dienst angepasst, sodass Arbeitgeber im öffentlichen Bereich in Form von Entgeltumwandlungen ihren Mitarbeitenden das Angebot eines Fahrradleasing machen können.

„Die Ausschreibung muss absolut rechtssicher aufgesetzt sein, sonst werden Sie erst gar kein Angebot von einem Leasinganbieter erhalten“, erklärte der Referent Dr. Felix Siebler den Teilnehmenden. Der Rechtsanwalt hat zum Thema Leasingräder bereits zahlreiche Kommunen beraten. Er betont weiterhin, dass die Leasing-Dienstleister momentan in einer Goldgräberstimmung seien und tagtäglich mehrere Anfragen erhielten. Deshalb rät er kleineren Kommunen auch dazu, sich in einer Beschaffungsbündelung mit anderen Kommunen zusammenzuschließen, also eine gemeinsame Rahmenvereinbarung auszuschreiben. Denn so könnten bessere Angebote, sprich Leasingraten, und auch bessere Verhandlungsmöglichkeiten erzielt werden.

Dr. Felix Siebler gibt allen Kommunen mit auf den Weg, dass Vorbereitung das A und O bei einer solchen Ausschreibung sei. „Schnelle Vergaben machen Sie meistens zweimal – das haben wir erst kürzlich bei einer Kommune gemerkt, die uns beauftragt hat, nachdem es beim ersten Anlauf nicht geklappt hat. Holen Sie sich da wirklich einen Experten hinzu, das erspart Ihnen viel Zeit!“

Seiner Erfahrung nach nehmen circa fünf bis zehn Prozent der Mitarbeitenden ein solches Angebot in Anspruch. Ein wichtiges Hilfsmittel bei der Schätzung: die Mitarbeiterbefragung. Dementsprechend muss auch die Auftragswertschätzung gewählt werden. Als Faustformel gibt er den Teilnehmenden mit: „Die Anzahl der Interessenten mal 7.000 Euro, dann haben sie einen belastbaren Wert für die monetäre Höchstgrenze.“ Entscheidend sei auch, verschiedene Fahrradkategorien vorher festzulegen – von einem günstigeren Citybike bis hin zu den teureren E-Bikes oder Rennrädern.

Die zahlreichen Fragen der Teilnehmenden machten deutlich, dass das Thema Leasingräder für Kommunen sehr spannend und attraktiv ist, jedoch auch einige Stolpersteine beinhaltet.  Dr. Felix Siebler konnte in seinem Vortrag mögliche Lösungswege auf dem Weg zu einer rechtssicheren Ausschreibung aufzeigen und so die Kommunen ein gutes Stück weiter Richtung Leasingrad begleiten.