Freiburg geht gegen Falschparker auf Gehwegen vor

Mit „Vorwarnzetteln“ macht der Gemeindevollzugsdienst auf die Ordnungswidrigkeit aufmerksam.

Nur kurz auf dem Gehsteig vor dem Bäcker gehalten oder das Auto in die Lücke an der Kreuzung abgestellt - was bei einigen Autofahrenden als bequeme Notlösung gehandhabt wird, stellt für Zufußgehende oft ein schwer unüberwindbares Hindernis dar. Allzu häufig müssen sie deshalb auf die Straße ausweichen. Besonders für ältere, körperlich eingeschränkte Menschen oder Eltern mit Kinderwägen kann ein unachtsam abgestelltes Fahrzeug somit zur Gefahr werden. Neben Sicherheitsaspekten sollen – freie – Gehwege und öffentliche Flächen auch für mehr Aufenthalts- und Lebensqualität in der Kommune sorgen.

Die Stadt Freiburg bekommt den steigenden Fahrzeugbestand, aber auch einen sich ändernden Anspruch durch den Rad- und Fußverkehr zu spüren. Nun reagierte die Stadt im Breisgau und machte mit Schwerpunktaktionen auf das Problem aufmerksam. Dabei nutzte der Gemeindevollzugsdienst so genannte „Vorwarnzettel“, um auf das Verbot hinzuweisen. Denn Parken auf Gehwegen ist nur erlaubt, wenn entsprechende Schilder darauf hinweisen. Generell wird ist das Parken auf Gehwegen eine Ordnungswidrigkeit und zieht ein Verwarngeld von mindestens 20 Euro mit sich.

Der Bericht aus Freiburg ist online abrufbar: https://www.freiburg.de/pb/1722898.html