AGFK-BW begrüßt Beschluss zur Verwaltungsvorschrift der reformierten StVO

Die StVO-Novelle 2024 setzt ein Ausrufezeichen zugunsten der Sicherheit im Straßenverkehr. Die nun durch den Bundesrat bestätigte Verwaltungsvorschrift zur StVO gibt den Kommunen neue Handlungsspielräume und notwendige Rechtssicherheit. Weitere Schritte für den Fuß- und Radverkehr sind jedoch erforderlich.

Stuttgart, 26.03.2025: Die Arbeitsgemeinschaft Fahrrad- und Fußverkehrsfreundlicher Kommunen in Baden-Württemberg e. V. (AGFK-BW) begrüßt den Beschluss des Bundesrates zur Verwaltungsvorschrift (VwV) der reformierten Straßenverkehrsordnung (StVO). Der Bundesratsbeschluss signalisiert den Kommunen Verbindlichkeit für die Umsetzung der Mobilitätswende und zur Verkehrssicherheit. Insbesondere die Möglichkeit lokaler Maßnahmen, wie Flächenumverteilungen und die erleichterte Anordnung von Tempo 30 und Fußgängerüberwegen, unterstützt die Vision eines fairen Miteinanders aller im Verkehrsraum.

Günter Riemer, Vorstandsvorsitzender der AGFK-BW und Bürgermeister i.R. sagt: „Mit der Bestätigung der Verwaltungsvorschrift zur StVO-Novelle 2024 durch den Bundesrat erhalten die Kommunen Planungs- und Rechtssicherheit für die dringend erforderlichen Handlungsspielräume bei der Umsetzung der Mobilitätswende. Der Fußverkehr gewinnt zudem mehr Sichtbarkeit. Weitere pragmatische Bekenntnisse für den Fuß- und Radverkehr und die Arbeit der Kommunen vor Ort jedoch sind erforderlich.“

Aus Sicht der AGFK-BW ist die bestätigte Verwaltungsvorschrift zur StVO zu begrüßen. Bedauerlich ist jedoch, dass die Aufbringung von Schutzstreifen auf schmaler Kernfahrbahn für den Radverkehr keine Zustimmung fand. Die Modellprojekte Schutzstreifen der AGFK-BW zeigen, dass Schutzstreifen auch außerorts und auf schmalen Kernfahrbahnen ein sinnvolles Instrument für Kommunen sein können, um Lücken im Radnetz schnell zu schließen. Weitere Änderungen bleiben daher notwendig, um den Kommunen Handlungsspielräume für eine pragmatische Umsetzung der Mobilitätswende zu verschaffen.

 

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Weitere Informationen zu den Modellprojekten Schutzstreifen der AGFK-BW:
www.agfk-bw.de/angebote/details/modellprojekt-schutzstreifen-4715 

 

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Die AGFK-BW
Die Arbeitsgemeinschaft Fahrrad- und Fußverkehrsfreundlicher Kommunen in Baden-Württemberg e. V. (AGFK-BW) ist ein Netzwerk aus rund 120 Landkreisen, Städten und Gemeinden. Mit seiner Vision 2030 setzt sich der Verein dafür ein, dass aktive Mobilität als Basismobilität so einfach, sicher und bequem ist, dass Fuß und Rad die erste Wahl sind. Bei den Mitgliedskommunen der AGFK-BW steht aktive Mobilität für ein faires Miteinander aller und eine konsequent verfolgte Vision Zero-Strategie.