Dienstrad

Dienstrad statt Dienstwagen – Neue Möglichkeiten der betrieblichen Mobilität: 2012 wurde das Dienstrad dem Dienstwagen steuerlich gleichgestellt. Arbeitgebende können seitdem Fahrräder steuerbegünstigt leasen und ihren Mitarbeitenden zur Verfügung stellen. Dabei ist die Nutzung nicht auf den Arbeitsweg beschränkt: Vom Pedelec bis zum Hollandrad dürfen Arbeitnehmende ihre Diensträder auch unbegrenzt privat nutzen.

In der Zwischenzeit hat die Gesetzgebung immer wieder nachgebessert, um das Radfahren – nicht nur auf dem Weg zur Arbeit – möglichst attraktiv zu machen. Zuletzt im Rahmen des “Klimapakets”. Neu seit 2020:

  • Der geldwerte Vorteil (GWV) wurde weiter reduziert. Nun müssen Arbeitnehmende das Dienstrad bei Gehaltsumwandlung nur noch mit 0,25% als GWV versteuern.
  • Diensträder, die zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn von Arbeitgebenden gestellt werden, sind für Arbeitnehmende (erst einmal bis Ende 2030) komplett steuerfrei.

Das Dienstrad-Modell lohnt sich für alle Seiten: Arbeitgebende zeigen sich offen für moderne Mobilitätslösungen und stärken die Gesundheit ihrer Mitarbeitenden, Arbeitnehmende sparen gerade bei hochwertigen Rädern bis zu 40 Prozent gegenüber dem privaten Kauf und in Kommunen erhöht sich die Lebensqualität, wenn mehr Menschen Rad fahren.

In Kombination mit weiteren Maßnahmen der betrieblichen Radverkehrsförderung wie zum Beispiel sicheren, nutzerfreundlichen Abstellmöglichkeiten fürs Rad sowie Umkleide- und Duschmöglichkeiten für die Belegschaft, bringt man so Pendlerinnen und Pendler in Kommunen aufs Rad.

Information für Kommunen

Mehr Fahrradpendlerinnen und -pendler für mehr Lebensqualität in den Städten

Radverkehrsförderung in Städten und Gemeinden hat viele Bausteine, wie beispielsweise eine notwendige Infrastruktur, Kommunikationsmaßnahmen und politischer Wille für Veränderung. Aber auch die Unternehmen und die Kommune als Arbeitgebende für Verbeamtete oder Angestellte im Öffentlichen Dienst können mit einem durchdachten und nachhaltigen betrieblichen Mobilitätsmanagement viel erreichen. Das Dienstrad ist hier ein zentraler Baustein: Hochwertige Fahrräder, Pedelecs und E-Bikes werden durch die Ratenzahlung und Steuervorteile für viele Menschen bezahlbar. Das kann eine neue Zielgruppe zum Radfahren bewegen.

Mehr Radverkehr in der Kommune bedeutet nicht nur weniger Stau, Lärm und Luftverschmutzung, sondern ist mittlerweile ein wesentliches Kriterium für die Lebensqualität und das Image einer Stadt.

 

Gute Argumente für Kommunen

  • Unternehmen in der Region bekommen ein positives, modernes und innovatives Image: Das bringt Arbeitnehmende in die Stadt und schafft Arbeitsplätze.
  • Radverkehrsförderung liegt im Trend: Ein nachhaltiges Mobilitätskonzept gilt als fortschrittlich und ist besonders für junge Menschen ein wichtiges Kriterium für eine lebenswerte Stadt.
  • Weniger Lärm- und Schadstoffbelastung in den Innenstädten und an zentralen Verkehrsverbindungen.
  • Mehr Fahrradfahrer bedeuten weniger Stau zu Stoßzeiten.
  • Parkflächen können umgenutzt werden, beispielsweise für Grünflächen, Außengastronomie oder Fahrradabstellanlagen. Das erhöht die Lebensqualität.
  • Diensträder sind eine sinnvolle Ergänzung zum ÖPNV und zu Carsharing-Angeboten. Wechseln mehr Pendler auf das Rad, kann das auch positive Effekte auf die Nutzung von Bus und Bahn haben.

Mehr gute Argumente, warum Radfahren wirtschaftlich sinnvoll und gut für die Gesundheit ist, finden Sie auf Fahrradland-BW.

Handlungsoptionen zur betrieblichen Radverkehrsförderung

Das Prinzip Dienstwagen ist so gut wie jedem ein Begriff. Die vielen Möglichkeiten, die das Dienstfahrrad bringt sind allerdings noch nicht weit verbreitet. Hier können Kommunen ansetzen und mit gezielter Ansprache von Unternehmen und Unternehmensverbänden in ihrer Region die Vorteile näher bringen. So leisten Sie einen wichtigen Beitrag zu mehr Radverkehr in der Kommune.

Die AGFK-BW hat einen Flyer entwickelt, der speziell Arbeitgeber zum Thema Dienstrad informieren soll und alle wichtigen Informationen zum Thema bündelt. Für eine effiziente Verbreitung der Informationen und des Flyers empfiehlt es sich, Multiplikatoren anzusprechen, die ihrerseits an regionale mittelständische Unternehmen herantreten können. Diese Multiplikatoren können sein:
 

  • In vielen Städten und Gemeinden gibt es eine IHK-Dienststelle und andere Unternehmerverbände.
  • Informieren Sie Ihren Stadt- oder Gemeinderat. Anlaufstellen sind beispielsweise der Ausschuss für Wirtschaft und der Umwelt- oder Verkehrsausschuss.
  • Fahrradhändler und Händlerverbände haben ebenfalls ein Interesse an der Einführung von Diensträdern und können Flyer auslegen.
  • Verbände und Vereine wie ADFC-Regionalgruppen können ihre Mitglieder auf das Dienstradmodell aufmerksam machen und Flyer bei Veranstaltungen auslegen.
  • Auch die Kommune ist Arbeitgebende und kann vom Dienstradleasing selbst profitieren.

Rechtsgrundlagen für Kommunen als Arbeitgebende

Die Kommune selbst ist natürlich auch ein Arbeitgeben.

Für Beamtinnen und Beamte, Richterinnen und Richter

Der Landtag in Stuttgart hat am 12. Juli 2017 eine Änderung des Landesbesoldungsgesetzes für Baden-Württemberg beschlossen und damit den Weg zum Radleasing für Beamtinnen und Beamte sowie Richterinnen und Richter freigemacht:

1. § 3 Absatz 3 wird wie folgt geändert:

a) Satz 2 wird wie folgt gefasst: „Ausgenommen hiervon sind die vermögenswirksamen Leistungen, Leistungen im Rahmen einer Entgeltumwandlung zum Aufbau einer privaten Altersvorsorge und Leistungen im Rahmen einer Entgeltumwandlung für vom Dienstherrn geleaste Dienstfahrräder, die den Beamten und Richtern auch zur privaten Nutzung überlassen werden, wenn es sich um Fahrräder im verkehrsrechtlichen Sinne handelt.“

b) Folgender Satz 3 wird angefügt: „Eine Entgeltumwandlung nach Satz 2 setzt außerdem voraus, dass sie für eine Maßnahme erfolgt, die vom Dienstherrn den Beamten und Richtern angeboten wird und es diesen freigestellt ist, ob sie das Angebot annehmen.“

Damit hat Baden-Württemberg als erstes Bundesland eine rechtliche Grundlage für Dienstfahrräder für Beamte und Richter geschaffen. Neben der gesetzlichen Grundlage hat das Land auch per Ausschreibung einen Servicepartner beauftragt, der das Radleasing als Partner der Kommunen direkt abwickelt. Dieses Angebot steht allerdings bisher nur den Landes-, aber nicht den Kommunalbeamten zur Verfügung. Für die muss jede Kommune eine eigene rechtssichere Lösung finden.

Für Angestellte im öffentlichen Dienst

Mit der Öffnung des Tarifvertrags für den Öffentlichen Dienst (TVÖD) wurde im Oktober 2020 eine Einigung zum Thema Fahrradleasing für die Beschäftigten des öffentlichen Dienstes von Bund und Kommunen erzielt. Die Einigung sieht im Teil C „Besondere Regelungen für die Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände“ für den Bereich der kommunalen Arbeitgebenden unter anderem vor, dass Bestandteile des Entgelts zu Zwecken des Leasings von Fahrrädern im Sinne von § 63a Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung einzelvertraglich umgewandelt werden können (sog. Entgeltumwandlung). Auf Grundlage einer Öffnungsklausel können einzelne kommunale Arbeitgebende über das Fahrrad-Leasing lokal entscheiden.

  • Der Bundesverband Zukunft Fahrrad (BVZF) hat eine Handreichung zum Thema „Kommunale Arbeitgeber und das Dienstradleasing“ (Klick auf Link) hinsichtlich Vergaberecht und produktneutrale Ausschreibung erstellt.
  • Außerdem fand im Juni 2021 die erste gemeinsame digitale Infoveranstaltung der kommunalen Arbeitsgemeinschaften für Rad- und Fußverkehr zum Thema „Fahrradleasing für kommunale Tarifbeschäftigte“ statt, um offene Fragen zu Möglichkeiten des Fahrradleasings, aktuellen Regelungen sowie Hinweisen zur konkreten Umsetzung zu diskutieren. Der Mitschnitt sowie die Präsentationen der Veranstaltung stehen auf der Webseite der AGNH (Klick auf Link) zur Verfügung.

 

Downloads für Kommunen

Große Arbeitgebende in der Region lohnt es sich direkt anzusprechen. Dafür stehen AGFK-Mitgliedskommunen (nach Anmeldung) ein Musteranschreiben sowie Pressematerial bereit. Alternativ kann der Flyer als PDF zusammen mit dem Link zur Informationsseite für Arbeitgebende und Arbeitnehmende www.agfk-bw.de/Dienstrad per E-Mail verschickt werden.

Der Flyer kann außerdem bei Veranstaltungen und Aktionen wie einem Fahrradaktionstag verteilt und an Multiplikatoren vor Ort weitergegeben werden. Ebenfalls kann ein Bericht in der Lokalen Zeitung Aufmerksamkeit für das Thema generieren. Hierfür können die Freianzeigen genutzt werden. Natürlich können die Informationen und Links auch für kommunale Webseiten genutzt werden.

Die Anzeige gibt es in drei Varianten, alle Downloads beinhalten alle drei Sprüche.

  • Nette Waden statt fetter Wagen - Bringt die Mitarbeiter-Motivation in Schwung: Das Dienstrad
  • Die schönste Beförderung vor und nach der Arbeit: Das Dienstrad - Trainiert alle. Motiviert jeden.
  • Survival of the Fitness - Ihr Wettbewerbsvorteil am Arbeitsmarkt: Das Dienstrad

Der Download beinhaltet DIN A4 hoch, DIN A5 hoch und quer, DIN A6 hoch und quer als zip-Datei (mit und ohne Beschnitträndern).

Information für Arbeitgebende

Neue Möglichkeiten für Bindung von Mitarbeitenden und intelligente Mobilität

Dienstwagen als Statussymbol? Da winken viele gut gebildete, gesundheitsbewusste Fachkräfte mittlerweile dankend ab. Sie sind flexibel und mit vielen Verkehrsmitteln mobil. Sportlich per Rad unterwegs zu sein finden sie deutlich interessanter, als nach der Arbeit ins Auto zu steigen.

Individuelle Mobilitätslösungen. Da viele Firmen diese Zielgruppe umwerben, könnte es sich auszahlen, Alternativen zu schaffen. Ein auf die persönlichen Bedürfnisse zugeschnittenes Mobilitätspaket für neue Mitarbeitende zeigt, dass der Arbeitgebende modern denken und flexibel handeln kann. Das bringt entscheidenden Vorsprung im Wettbewerb um die besten Köpfe.

Dienstrad statt Dienstwagen. Es lohnt sich für Arbeitgebende, Diensträder anzubieten. Die Gesetzgebung hat dies bereits 2012 erkannt, die rechtlichen Rahmenbedingungen geschaffen und das Dienstrad dem Dienstwagen steuerlich gleichgestellt. Arbeitgebende können für ihre Mitarbeitenden hochwertige Fahrräder leasen. Die Mitarbeitenden dürfen sich das Rad selbst beim Fahrradhandel aussuchen und es auch privat nutzen. Ob das Dienstrad dann auch im Dienst genutzt wird, spielt keine Rolle.

Gute Argumente für Arbeitgebende

  • Ein hochwertiges Dienstrad ist ein gutes Argument bei der Gewinnung von Arbeitskräften. Es steigert die Motivation und die Bindung an die Firma.
  • Vom Dienstradprivileg können alle Mitarbeitende profitieren. Das stärkt das firmeninterne Gemeinschaftsgefühl.
  • Gesundheitsfaktor Dienstrad: Wer sich täglich bewegt, ist gesünder und hat im Schnitt 25 Prozent weniger Fehlzeiten bei der Arbeit.
  • Nicht nur der Arbeitsweg, auch viele Dienstfahrten sind weniger als zehn Kilometer lang. Mit dem Rad können sie kostengünstig und CO2-neutral zurückgelegt werden.
  • Mit einem nachhaltigen Mobilitätsmanagement leistet die Firma einen aktiven Beitrag zum Umweltschutz.
  • Mehr Räder bedeutet weniger Autos auf dem Firmengelände. Das senkt die Parkplatzkosten und setzt Kapital frei.
  • Einen Fuhrpark zu unterhalten kann mitunter teuer werden. Diensträder kommen auf einen Bruchteil der Betriebskosten und können für alle innerstädtischen Fahrten bzw. auf kürzeren Strecken eingesetzt werden.
  • Je nach Leasing-Modell entstehen keine zusätzlichen Kosten für die Firma. Ganz im Gegenteil: Kosten für die Anschaffung können gewinnmindernd abgezogen werden, die Umsatzsteuer wird erstattet und durch die Bruttolohnminderung zahlen auch & nbsp;Arbeitgebende weniger Sozialabgaben.
  • Das Thema Dienstrad ist noch vergleichsweise unbekannt in Deutschland. Firmen können schnell als Vorreiter gelten und ihr Image steigern. So kann es auch für Lokalmedien spannend sein über die Firma zu berichten.
  • Betriebliches Mobilitätsmanagement ist ein wichtiges Kriterium, um als Arbeitgebende innovativ und modern zu gelten.
  • Mehr gute Argumente, warum Radfahren wirtschaftlich sinnvoll und gut für die Gesundheit ist, finden Sie auf Fahrradland-BW. Zentrale Statistiken und Studienergebnissen sowie konkrete Handlungsempfehlungen hat das Ministerium für Finanzen und Wirtschaft Baden-Württemberg in der Broschüre „Gute Argumente für die betriebliche Radverkehrsförderung“ zusammengefasst. (5.4MB)

Finanzierung

Für die Finanzierung des neuen Wunschrades kommen drei Modelle infrage:

Modell 1: Das Dienstrad als Gehaltsextra

Beim Dienstrad als Gehaltsextra findet keine sogenannte Barlohnumwandlung statt. Der Arbeitgeber least ein Fahrrad oder Pedelec, übernimmt die vollen Kosten und überlässt das Rad der Mitarbeiterin oder dem Mitarbeiter zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn. In diesem Fall entfällt für den Mitarbeiter die Versteuerung des geldwerten Vorteils bei privater Nutzung (Steuerfreiheit).

Modell 2: Das Dienstrad per Gehaltsumwandlung

Beim Erwerb eines Dienstrads per Gehaltsumwandlung bedienen Mitarbeiter oder Mitarbeiterin die Monatsraten aus dem Bruttolohn (sogenannte Barlohnumwandlung). Seit 2020 versteuert er oder sie in dieser Variante den geldwerten Vorteil für die private Nutzung des Dienstrads nur noch mit 0,25 % der unverbindlichen Preisempfehlung

Modell 3: Arbeitgeber und Arbeitnehmer teilen sich die Kosten

Bei diesem Mittelweg gibt der Arbeitgeber einen Zuschuss zur Leasingrate, zur Wartung oder zur Versicherung. Der Restbetrag wird – wie in Modell 2 – vom Bruttogehalt abgezogen. Der Arbeitnehmer profitiert durch den Zuschuss des Arbeitgebers, durch die reduzierte Steuerlast.

Viele Beratungsunternehmen für Dienstradleasing bieten kostenfreie Rechen-Tools im Internet an (keine Garantie auf Vollständigkeit):

Organisation

Wer tut was?

Die Arbeitgebenden entscheiden, das Dienstrad einzuführen, und legen ein Finanzierungsmodell fest – eventuell mit dem Betriebsrat.

Die Personalabteilung erstellt Verträge, betreut interessierte Mitarbeitende, berechnet die Änderungen bei der Gehaltsauszahlung und die steuerlichen Vorteile.

Das Beratungsunternehmen kann für die Geschäftsführung (oder für überlastete Personalabteilungen) die obigen Aufgaben übernehmen und Leasingräder vermitteln und ist Ansprechperson für alle Beteiligten.

Die Arbeitnehmenden beantragen bei den Arbeitgebenden ein Dienstrad und suchen sich im lokalen Fahrradhandel oder beim vereinbarten Leasingrad-Partner das Wunschrad aus.

Der lokale Fahrradhandel berät die Mitarbeitenden bei der Wahl des richtigen Rades.

Verträge

Für das Dienstrad sind mehrere Verträge notwendig:

1. zwischen Arbeitgebenden und Leasinggebenden

2. zwischen Arbeitgebenden und Arbeitnehmenden

Als Leasinggebende kann eine Leasingbank oder ein lokaler Fahrradhandel fungieren. Wird ein Beratungsunternehmen hinzugezogen, wird zusätzlich ein Dienstleistungsvertrag zwischen Arbeitgebenden und Dienstleistenden abgeschlossen. Zu fixieren sind in den Verträgen unter anderem Fragen zur Nutzung, Versicherung, Finanzierung, zum Leasingende und für den Fall des (zeitweisen) Ausscheidens der/des Mitarbeiternden.

Überblick Beratungsunternehmen

Es gibt einen wachsenden Markt an externen Beratungsunternehmen, die Firmen bei der Organisation der Diensträder unterstützen. Die Unternehmen unterscheiden sich hinsichtlich der Angebote von Fahrradmodellen und Berufsgruppen sowie des Umfangs an Service. Beratungsunternehmen können Arbeitgebende beispielsweise mit Informationsmaterial für ihre Mitarbeitende unterstützen sowie firmeninterne Webseiten zur Fahrradauswahl erstellen.

Aktuell gibt es im deutschen Raum folgende Dienstleister (alphabetisch geordnet):

https://www.benefits-and-more.de/

https://bicicli-solutions.de/dienstrad/

https://www.bikeleasing.de/

https://www.bikeleasingplus.de/

https://www.bike2business.net/ 

https://company-bike.com/

https://dasdienstrad.de/start

https://www.deutsche-dienstrad.de/

https://dienstrad24.de/

https://www.easybikeleasing.de/ 

https://www.eurorad.de/

https://jobbikesplus.de/

https://www.jobebike.de/

https://www.jobrad.org/

https://www.kazenmaier.de/

https://www.lease-a-bike.de/

https://www.mein-dienstrad.de/

https://www.radelnde-mitarbeiter.de/home.html

Keine Gewähr auf Vollständigkeit. Ihr Unternehmen fehlt auf der Liste? Bitte kontaktieren Sie uns unter agentur@agfk-bw.de

Diensträder ohne Beratungsunternehmen

Auch ohne Dienstleister können Arbeitgeber ihren Mitarbeitern ein Dienstrad ermöglichen. Die Vorteile liegen zum Beispiel bei der flexibleren Handhabung in der Laufzeit, der individuellen Gestaltung der monatlichen Raten und nicht zuletzt ist auch eine Kostenersparnis beim Direktleasing möglich.

Zur Prüfung der steuerlichen und betriebswirtschaftlichen Umsetzbarkeit empfiehlt es sich ein Projektteam einzurichten und frühzeitig Fachleute wie Steuerberater, den Betriebsrat und die Finanzbuchhaltung mit einzubeziehen. Da ohne ein Beratungsunternehmen je nach Leasingmodell der Arbeitgeber der Leasinggeber und der Arbeitnehmer der Leasingnehmer sein kann, entfällt unter Umständen die Überlassungsvereinbarung. Wichtig ist finanzrechtlich zu klären, dass es sich dann um ein Leasing und nicht um ein Mitarbeiterdarlehen handelt. Rechtlich gesehen ist das Dienstfahrrad dem Dienstwagen gleichgestellt. Gerichtsurteile und Gesetzesänderungen zu Dienstwagen gelten daher zumeist auch für das Fahrradleasing. Es empfiehlt sich auch hier regelmäßig auf Änderungen zu prüfen und das Leasingmodell gegebenenfalls anzupassen.

Kommunikationswege

Es gibt eine Vielzahl an Möglichkeiten, wie Unternehmen, die sich für eine Einführung des Dienstrades entschieden haben, ihr neues Angebot an ihre Belegschaft und die Öffentlichkeit kommunizieren können.

Wenn sich die Firma entschließt, einen Informationsflyer zu gestalten oder das zuständige Beratungsunternehmen einen Flyer zur Verfügung stellt, kann dieser beispielsweise zur Gehaltsabrechnung beigelegt oder in Teeküchen und Kantinen ausgelegt werden. Je nach Kantinengröße bieten sich auch Tablett-Aufdrucke an. Zusätzlich können firmeninterne Newsletter, das Intranet sowie E-Mail-Verteiler genutzt werden. Einige Beratungsunternehmen bieten das Erstellen einer Webseite mit Informationen zu Händlern und Verträgen, Beispielrechnern und einer Vorstellung diverser Fahrradmodellen an.

Eine weitere Möglichkeit: Unternehmen organisieren ein firmeninternes Event, beispielsweise einen Fahrradaktionstag, einen Gesundheitstag oder ein Sommerfest. Mitarbeiter können Räder testen und sich über das Dienstradmodell informieren. Je nach Veranstaltung ist das auch interessant für die lokale Presse.

Auch in Stellenausschreibungen können Unternehmen mit einem Dienstradangebot werben.

Aus der Praxis

Bernd Pfeffer, Total Rewards Senior Consultant bei SAP SE

„Die SAP ist sehr engagiert, was das Thema Nachhaltigkeit und Mitarbeiter-Gesundheit angeht. Die Anregung, ein Leasingfahrrad für die Mitarbeiter anzubieten, kam von unserer Geschäftsführung. Mitte 2014 begannen wir mit der Recherche: Welche Partner kommen in Frage, was fällt für die Firma an Kosten und Organisation an, wie groß ist das Interesse am Dienstrad? Im April 2015 ging das Programm dann an den Start. Ein Partner mit viel Erfahrung im Unternehmensbereich unterstützt SAP bei der Umsetzung. Die Nachfrage übertraf die Erwartungen. Von den ca. 15.000 berechtigten Mitarbeitern der SAP in Deutschland haben fast 1.000 Mitarbeiter inzwischen ein oder zwei Fahrräder bestellt. Sie konnten sich beim Händler ein Rad im Wert zwischen 750 und 10.000 Euro aussuchen. Das Rad wird von SAP geleast, die monatlichen Leasingraten werden beim Mitarbeiter steuerbegünstigt vom Bruttolohn unter Berücksichtigung der Versteuerung des geldwerten Vorteils einbehalten. Aufgrund der großen Resonanz gehen wir davon aus, dass das Projekt über die bisher anvisierten 36 Monate Laufzeit hinaus verlängert wird. Das nächste Ziel für uns: Die Räder sollen nicht nur vor allem im Freizeitbereich, sondern vermehrt auch auf dem Weg zur Arbeit eingesetzt werden. Dafür werden wir im laufenden Jahr unter anderem im Rahmen unserer „Bike-to-Work-Week“ intensiv werben.“

Ingo Straten, Personalabteilung bei den Stadtwerken Tübingen

"Wir haben das Dienstrad seit Juni 2014. Damit wollen wir die nachhaltige Mobilität im Unternehmen stärken. Ganz konkret bestand aber auch ein großer Leidensdruck wegen der Parkplatzproblematik am Firmensitz. Obwohl Tübingen Fahrradstadt ist, haben wir einen hohen Autofahreranteil unter den 450 Kollegen. Daher hatten wir eine Mobiltätsgruppe gegründet und per Umfrage das Interesse an verschiedenen Maßnahmen abgefragt. Das Interesse am Dienstrad war groß. Inzwischen nehmen mit 42 Kollegen knapp 10 Prozent der Belegschaft das Angebot wahr. Für den Arbeitgeber ist das Dienstrad-Programm kostenneutral, weil er lediglich den Rahmen setzt und die Leasingraten fürs Rad vom Bruttogehalt abzieht. Die Mitarbeiter haben so die Möglichkeit, teure Räder zu kaufen, die sie sich sonst nicht leisten könnten oder wollten. Dass mehr Rad gefahren wird, merkt man vor allem an der bei jedem Wetter sehr gut ausgelasteten Fahrradabstellanlage."

Daniela Ullrich, Betriebsrätin bei Badenova

"Die badenova AG & Co. KG sowie die Tochtergesellschaft bnNETZE GmbH bieten ihren Beschäftigen die Möglichkeit, über den Arbeitgeber ein Fahrrad zu leasen. Der Arbeitgeber unterstützt das Leasingmodell auch durch einen monatlichen Zuschuss. Initialer Gedanke der Aktion war dabei, den Fahrradfahrern etwas Gutes zu tun und möglichst viele Autofahrer auf das Rad zu bringen. Die anfänglichen Erwartungen lagen bei rund 20 Vertragsabschlüssen, was mit über 100 Leasingnutzern weit übertroffen wurde. Auch als Vertriebsinstrument hat sich die Aktion bereits bewährt. Durch die große öffentliche Aufmerksamkeit, u.a. durch Fernsehsender wie ARD und RTL, ergaben sich wertvolle Kontakte zu regionalen Unternehmen, die badenova immer wieder um wertvolle Tipps sowie Erfahrungsaustausch gebeten haben. Der Personalabteilung dient das Fahrrad-Leasing zudem als wertvolles Recruiting-Instrument gegenüber potentiellen neuen Mitarbeitern."

Ralph Vögtle, Personalrat im Universitätsklinikum Freiburg

"Ich war der erste, der sich fürs Dienstrad-Modell bei der Badenova meldete, als es 2013 eingeführt wurde. Vorher hatte ich mir ein E-Rad mit meiner Frau geteilt. Wir wohnen knapp 14 Kilometer von meiner Arbeitsstätte entfernt. Auf dem Heimweg geht es auch noch leicht bergauf. Früher bin ich maximal einmal pro Monat mit dem Rad zur Arbeit gefahren. Seit 2013 komme ich jeden Tag mit dem Rad zur Arbeit - auch im Winter und da sind nach zwei Jahren stolze 8000 gefahrene Radkilometer zusammengekommen. Die Firma unterstützt mich dabei mit 15 Euro Zuschuss pro Monat zu meiner Leasingrate von ca. 80 Euro. Das neue E-Rad hätte mich sonst im Handel ungefähr 3000 Euro gekostet."

Hagen Kurz, Informationsmanagement bei Badenova

„Es braucht immer einen, der sich besonders engagiert und sich für die Einführung eines Dienstrad-Modells einsetzt. Seit 2012 beschäftigten wir uns mit dem Thema und hatten Kontakt mit einem Beratungsunternehmen in Freiburg. Im April 2015 haben wir das Dienstrad-Modell nun im ganzen Klinikum eingeführt. Wer sich dafür interessiert, kann sich im Intranet informieren und mit seinen Daten – Einkommen, Steuerklasse, Wunschrad – auf den Modellrechnern der Partnerfirmen ausrechnen, welche Leasingrate anfällt und was er über die Steuerersparnis am Kaufpreis sparen kann. Das Angebot kommt gut an. Viele Kollegen, die vorher mit dem Auto kamen, lassen das Auto inzwischen zuhause und kommen mit dem neuen E-Rad. Damit sind auch Arbeitswege von über 7 oder 8 Kilometern gut zu bewältigen. Jetzt bleiben auch mal Parkplätze leer, die eigentlich ausgelastet sein müssten. Ich habe im April dann den ersten Dienstrad-Vertrag am Klinikum abgeschlossen und mir zum ersten Mal ein neues Rad gekauft. Vorher hatte ich immer nur gebrauchte oder selbst zusammengebaute Räder.“

Information für Arbeitnehmende

Kostengünstig mobil auf dem Arbeitsweg und in der Freizeit

Seit das Dienstwagenprivileg auch für Fahrräder gilt, haben Arbeitnehmende die Möglichkeit, ihr Wunschrad über eine Gehaltsumwandlung von Arbeitgebenden zu leasen. Das heißt im Klartext: Eine kleine monatliche Rate wird direkt vom Bruttolohn abgezogen und lediglich ein Prozent des Listenpreises muss versteuert werden. So können Arbeitnehmende bis zu 40 Prozent gegenüber dem privaten Kauf sparen. Übrigens: Auch wenn sie weiterhin mit dem Auto oder dem ÖPNV zur Arbeit pendeln, können Arbeitnehmende von der neuen Regelung profitieren, da sie ihr Dienstrad auch in der Freizeit nutzen dürfen.

Auf dieser Seite können Sie sich über Vorteile und die verschiedenen Leasing-Modelle informieren. Außerdem finden Sie Tipps, wie Sie Ihre Vorgesetzten auf das Dienstrad aufmerksam machen.

 

Gute Argumente für Arbeitnehmende

  • Mit der Gehaltsumwandlung können Arbeitnehmende bei einer attraktiven monatlichen Rate bis zu 40 Prozent gegenüber dem privaten Kauf sparen. So werden auch hochwertige Räder sowie Pedelecs und E-Bikes bezahlbar.
  • Wer sich täglich bewegt, ist gesünder und hat im Schnitt 25 Prozent weniger Fehlzeiten bei der Arbeit. So bekommen Arbeitnehmende schon auf dem Heimweg den Kopf frei und tun gleichzeitig etwas für ihre Gesundheit.
  • Nicht nur bei der Anschaffung können Arbeitnehmende sparen. Auch im Unterhalt ist ein Rad wesentlich günstiger als ein Dienstauto: Benzinkosten auf dem Arbeitsweg und Parkgebühren entfallen. Beim Umstieg auf ein Kombi-Model mit Dienstrad, ÖPNV und Carsharing kann man auf das eigene Auto unter Umständen sogar ganz verzichten.
  • Mit dem Dienstrad kommen Arbeitnehmende CO2-neutral ins Büro und tun so jeden Tag etwas Gutes für die Umwelt.
  • Einfach am Stau vorbeiradeln: Mit dem Rad sparen Arbeitnehmende Zeit auf dem täglichen Arbeitsweg.
  • Das Dienstrad können Arbeitnehmende auch unbegrenzt privat nutzen.
  • Weniger von Autos zugeparkte Flächen, weniger Lärm und Schadstoffe: Mit jedem Umstieg erhöht sich die Lebensqualität in den Städten und Gemeinden.
  • Trekkingrad, Faltrad oder Cityflitzer: Das Dienstradprivileg setzt keine Beschränkungen in punkto Marke und Modell.
  • Vorteil Pedelec und E-Bike: Mit dem Dienstrad werden auch teurere Räder mit elektrischer Trittkraftunterstützung (E-Motor) bezahlbar. So kommen Arbeitnehmende auch in hügeligen Gegenden und auf Arbeitswegen von mehr als fünf Kilometern frisch ins Büro.
  • Viele Beratungsagenturen bieten eine Rundum-Sorglos-Versicherung. So sind Arbeitnehmende auch bei Diebstahl oder einem Platten auf der sicheren Seite.

 

Mehr gute Argumente, warum Radfahren wirtschaftlich sinnvoll und gut für die Gesundheit ist, finden Sie auf Fahrradland-BW.

Finanzierung

Für die Finanzierung des neuen Wunschrades kommen drei Modelle infrage:

Modell 1: Das Dienstrad als Gehaltsextra

Beim Dienstrad als Gehaltsextra findet keine sogenannte Barlohnumwandlung statt. Arbeitgebende leasen ein Fahrrad oder Pedelec, übernehmen die vollen Kosten und überlassen das Rad der Mitarbeiterin oder dem Mitarbeiter zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn. In diesem Fall entfällt für die Mitarbeitenden die Versteuerung des geldwerten Vorteils bei privater Nutzung (Steuerfreiheit).

Modell 2: Das Dienstrad per Gehaltsumwandlung

Beim Erwerb eines Dienstrads per Gehaltsumwandlung bedienen Mitarbeiter oder Mitarbeiterin die Monatsraten aus dem Bruttolohn (sogenannte Barlohnumwandlung). Seit 2020 versteuert er oder sie in dieser Variante den geldwerten Vorteil für die private Nutzung des Dienstrads nur noch mit 0,25 % der unverbindlichen Preisempfehlung

Modell 3: Arbeitgebende und Arbeitnehmende teilen sich die Kosten.

Bei diesem Mittelweg geben die Arbeitgebenden einen Zuschuss zur Leasingrate, zur Wartung oder zur Versicherung. Der Restbetrag wird – wie in Modell 2 – vom Bruttogehalt abgezogen. Arbeitnehmende profitieren durch den Zuschuss der Arbeitgebenden, durch die reduzierte Steuerlast.

Viele Beratungsunternehmen für Dienstradleasing bieten kostenfreie Rechen-Tools im Internet an (keine Garantie auf Vollständigkeit):

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Organisation

Arbeitnehmende können in ihrer Personalabteilung nachfragen, ob das Unternehmen bereits Diensträder anbietet. Wenn nicht, haben wir hier einige Tipps zusammengetragen, wie Sie Ihre Arbeitgebenden davon überzeugen können, den Schritt zu einer innovativen betrieblichen Mobilitätsförderung zu wagen:

  • Die AGFK-BW hat einen Flyer speziell für Arbeitgebende entwickelt, der kurz und prägnant alle Argumente und Informationen zum Dienstrad zusammenfasst. Den Flyer können Sie bei der AGFK-Geschäftsstelle bestellen.
  • Laden Sie sich den Flyer herunter und schicken Sie ihn per Mail an Ihre Personalabteilung oder den Betriebsrat.
  • Geben Sie auch gerne den Link zu unserer Webseite weiter: Auf www.agfk-bw.de/Dienstrad gibt es eine Seite speziell für Arbeitgebende. Dort sind gute Argumente und hilfreiche Informationen sowie der Flyer als Download zusammengestellt.
  • Mehr gute Argumente, warum Radfahren wirtschaftlich sinnvoll und gut für die Gesundheit ist, finden Sie auf dem Portal Fahrradland-BW. Dort gibt es auch die umfassende Broschüre „Gute Argumente für die betriebliche Radverkehrsförderung“ vom Ministerium für Finanzen und Wirtschaft Baden-Württemberg mit vielen interessanten Studienergebnissen und hilfreichen Tipps. (5.4MB)

Bietet Ihr Unternehmen ein Fahrradleasing-Modell an, ist das Verfahren ganz einfach:

  1. Informieren Sie sich über das Fahrradleasing-Modell Ihres Arbeitgebenden: Müssen Sie die monatliche Rate zahlen oder übernimmt Ihr Arbeitgebender vielleicht einen Teil? Ist eine Versicherung inbegriffen? Mit einem Kostenrechner können Sie vorab Ihre monatliche Rate ermitteln.
  2. Suchen Sie sich bei einem teilnehmenden Fahrradhandel in Ihrer Nähe Ihr Wunschrad aus. Je nachdem mit welchem Beratungsunternehmen Ihr Arbeitgebender einen Vertrag hat, können bestimmte Einschränkungen wie beispielsweise ein Mindestpreis bestehen. Eine Liste der teilnehmenden Händlerinnen und Händler sowie Informationen über mögliche Beschränkungen bekommen Sie entweder von Ihrer Personalabteilung oder beim zuständigen Dienstrad-Beratungsunternehmen.
  3. Sie müssen einen Überlassungsvertrag mit Ihrem Arbeitgebenden abschließen. Dieser regelt unter anderem Fragen zur Nutzung, Versicherung, Finanzierung, zum Leasingende und für den Fall des (zeitweisen) Ausscheidens der oder des Mitarbeiternden.
  4. Dann können Sie beim Fahrradfachhandel Ihr Dienstrad abholen und ab jetzt staufrei zur Arbeit pendeln.

 

FAQ und Begriffserklärung

Welche steuerlichen Vorteile bietet das Leasing?

Leasing ist eine Sonderform der Miete. Der Arbeitnehmer verzichtet dabei auf einen Teil seines Gehalts und bekommt stattdessen sein Dienstrad, also eine Sachleistung. Weil diese Sachkosten vom Bruttoarbeitslohn abgezogen werden, verringert sich die Höhe des zu versteuernden Gehalts für Arbeitnehmer und Arbeitgeber. Der Arbeitnehmer muss lediglich ein Prozent des Listenpreises (UVP) versteuern (Ein-Prozent-Regel). So spart der Arbeitnehmer wegen geringerer Steuerbelastung in der Regel zwischen 15 und 45 Prozent gegenüber einem privaten Kauf. Auf der anderen Seite spart der Arbeitgeber durch den geringeren Bruttolohn der Mitarbeiter an Sozialabgaben.

Was ist die 0,25-Prozent-Regel?

Die 0,25-Prozent-Regel legt fest, dass ein Prozent des Listenpreises versteuert werden muss. Dabei wird auf volle 100 Euro abgerundet. Wer ein Dienstrad im Wert von 2499 Euro least, muss also pro Monat 6 Euro versteuern. Die 0,25-Prozent-Regel wird auf die unverbindliche Preisempfehlung des Herstellers berechnet. Rabattierte Räder können zwar auch geleast werden, auf die 0,25-Prozent-Regel hat der Rabatt aber keinen Einfluss. Die Regelung behandelt Fahrräder und Pedelecs gleich.

Welche Kosten kommen auf Arbeitgeber zu?

Je nach Vertragsmodell kann der Arbeitgeber entscheiden, ob die monatliche Leasingrate vom Arbeitgeber oder Arbeitnehmer getragen wird. Im zweiten Fall entstehen für den Arbeitgeber keine zusätzlichen Kosten. In der Personalabteilung und in der Buchhaltung kann es durch die Abwicklung der Leasingverträge zu einem höheren Verwaltungsaufwand kommen. Die verringerten Sozialleistungen (u.a. Sozialversicherung, Krankenversicherungsanteil des Arbeitgebers) können diese Mehrkosten kompensieren.

Dürfen die Arbeitnehmer das Dienstrad auch privat nutzen?

Auf Grund der Ein-Prozent-Regelung darf das Dienstrad uneingeschränkt privat genutzt werden. Je nach Überlassungsvertrag dürfen auch andere Haushaltsmitglieder das Dienstrad nutzen.

Was passiert mit den Fahrrädern am Ende der Leasinglaufzeit?

Rechtlich unterscheidet sich Leasing vom sogenannten Mietkauf. Während beim Mietkauf das gekaufte Objekt nach Vertragsende automatisch in den Besitz des Käufers übergeht, hat der Leasingnehmer beim Leasing grundsätzlich erst einmal keinen Anspruch darauf, das geleaste Objekt nach Vertragsende zu erwerben. Es besteht umgekehrt auch nicht die Pflicht, das Rad nach Ablauf des Leasingzeitraums zu kaufen – auch wenn das meist so gemacht wird. Rechtlich muss die Entscheidung aber beim Leasinggeber bzw. dem Dienstleister liegen. Üblicherweise beabsichtigen am Ende der Laufzeit die meisten Anbieter, dem Arbeitgeber bzw. nachgelagert dem Arbeitnehmer ein Übernahmeangebot zu machen.

Welche Fahrräder können zum Leasing angeboten werden?

Die meisten Anbieter bieten sowohl herkömmliche Fahrräder, als auch E-Bikes zum Leasing an. Je nach Vereinbarung können bestimmte Modelle, zum Beispiel Sporträder, ausgeschlossen sein. Das Dienstrad muss in den meisten Fällen auch verkehrssicher, das heißt gemäß Straßenverkehrsordnung ausgestattet sein. Außerdem können Beratungsunternehmen sowie Arbeitgeber eine Unter- und Obergrenze bei den Kosten festlegen.

Was bedeutet eine Gehaltsumwandlung und wie wird sie angewendet?

Bei der Gehaltsumwandlung entscheidet der Arbeitnehmer, einen Teil seines Gehalts nicht in bar, sondern als sogenannten Sachbezug für den Zeitraum zu erhalten, in dem ihm das Dienstrad überlassen wird. Da der Sachlohn steuerlich nicht mit der vollständigen Leasingrate, sondern pauschal nach der Ein-Prozent-Regel bewertet wird, entsteht ein deutlicher Steuervorteil, der die Umwandlung für Arbeitgeber und Arbeitnehmer attraktiv macht.

Kann die Entfernungspauschale weiterhin geltend gemacht werden?

Gemäß Einkommensteuergesetz ist die Entfernungspauschale für Wege zwischen Wohnung und Arbeitsplatz unabhängig vom Verkehrsmittel mit 0,30 Euro pro Kilometer zu gewähren. Während bei der Nutzung eines Dienstautos der Anfahrtsweg zunächst zusätzlich mit 0,03 Prozent des Listenpreises pro Kilometer versteuert werden muss, ist dies beim Dienstrad bereits mit einem Prozent pauschal erstattet. Ausnahme: Schnelle Pedelecs (S-Pedelecs) werden als Kleinkraftrad eingestuft und müssen analog zum Dienstwagen versteuert werden.

Was wird im Überlassungsvertrag festgehalten?

Der Arbeitgeber schließt einen Überlassungsvertrag mit seinem Mitarbeiter über ein bestimmtes Dienstrad ab und überträgt die Rechte und Pflichten aus dem Leasingvertrag an den Mitarbeiter. Zu fixieren sind unter anderem Fragen zur Nutzung, Versicherung, Finanzierung, zum Leasingende und für den Fall des (zeitweisen) Ausscheidens des Mitarbeiters. Hier kann auch festgehalten werden, ob und an wen der Arbeitnehmer sein Dienstrad verleihen kann, beispielsweise an Familienangehörige.

Was sind die gewöhnlichen Leasinglaufzeiten für Diensträder?

Die Leasinglaufzeit für Fahrräder und E-Bikes ist nicht gesetzlich festgelegt und kann flexibel gehandhabt werden. Beratungsunternehmen bieten in den meisten Modellen eine Laufzeit von 36 Monaten an.

Kann ein Mitarbeiter auch mehr als ein Dienstrad leasen?

Grundsätzlich sind mehrere Dienstfahrräder oder Dienst-E-Bikes steuerlich möglich, ebenso wie mehrere Firmenwagen. Viele Arbeitgeber schränken dies jedoch auf ein oder zwei Fahrzeuge je Mitarbeiter ein.

Kann sich der Arbeitgeber durch Zuschüsse am Leasingvertrag beteiligen?

Der Arbeitgeber kann im Rahmen des Überlassungsvertrags seinem Mitarbeiter einen monatlichen Zuschuss gewähren und einen Teil des Leasingbetrags übernehmen. Die Höhe des Zuschusses ist dem Unternehmen selbst überlassen. Da die Versteuerung pauschal über die Ein-Prozent-Regelung erfolgt, entsteht durch den Zuschuss kein zusätzlicher Verwaltungsaufwand.

Welches Zubehör kann mitgeleast werden?

Als leasingfähiges Zubehör gilt alles, was am Rad zusätzlich fest verbaut werden kann, beispielsweise Klickpedale, Gepäckträger oder bei Pedelecs ein Ersatzakku. Dieses Zubehör wird als Teil der Anschaffungskosten gesehen. Demzufolge sind Fahrradtaschen, Helm oder die Regenkleidung privat zu kaufen. Allein beim Fahrradschloss gibt es keine feste Regel darüber, wer die Kosten trägt.

Gibt es einen steuerlichen Unterschied zwischen Fahrrädern und Pedelecs?

Die Dienstradregelung behandelt Fahrräder und Pedelecs einheitlich. Eine Ausnahme bilden jedoch S-Pedelecs, die bis zu 45 km/h fahren, da sie unter die Kategorie „Kraftfahrzeuge“ fallen. Für S-Pedelecs gilt das gleiche Prinzip wie beim Fahrrad oder Pedelec, jedoch mit dem folgenden Unterschied: Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsplatz werden als zusätzlicher geldwerter Vorteil angesehen und mit 0,03 Prozent des Listenpreises pro Kilometer versteuert.

Was passiert, wenn ein Arbeitnehmer das Unternehmen frühzeitig verlässt?

Bei der Beauftragung eines Beratungsunternehmens ist der Arbeitgeber formal der Leasingnehmer und gibt das Dienstrad durch eine Überlassungsvereinbarung beziehungsweise Nutzungsvertrag an den Mitarbeiter weiter. In dieser Vereinbarung wird festgehalten, was bei einem frühzeitigen Leasingende geschieht. So kann das Rad in den firmeninternen Fuhrpark aufgenommen werden oder der Arbeitnehmer kann eine Ablösesumme zahlen und das Rad behalten.

Alle Angaben ohne Gewähr. Stand Juli 2020

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