Welche steuerlichen Vorteile bietet das Leasing?
Leasing ist eine Sonderform der Miete. Der Arbeitnehmer verzichtet dabei auf einen Teil seines Gehalts und bekommt stattdessen sein Dienstrad, also eine Sachleistung. Weil diese Sachkosten vom Bruttoarbeitslohn abgezogen werden, verringert sich die Höhe des zu versteuernden Gehalts für Arbeitnehmer und Arbeitgeber. Der Arbeitnehmer muss lediglich ein Prozent des Listenpreises (UVP) versteuern (Ein-Prozent-Regel). So spart der Arbeitnehmer wegen geringerer Steuerbelastung in der Regel zwischen 15 und 45 Prozent gegenüber einem privaten Kauf. Auf der anderen Seite spart der Arbeitgeber durch den geringeren Bruttolohn der Mitarbeiter an Sozialabgaben.
Was ist die 0,25-Prozent-Regel?
Die 0,25-Prozent-Regel legt fest, dass ein Prozent des Listenpreises versteuert werden muss. Dabei wird auf volle 100 Euro abgerundet. Wer ein Dienstrad im Wert von 2499 Euro least, muss also pro Monat 6 Euro versteuern. Die 0,25-Prozent-Regel wird auf die unverbindliche Preisempfehlung des Herstellers berechnet. Rabattierte Räder können zwar auch geleast werden, auf die 0,25-Prozent-Regel hat der Rabatt aber keinen Einfluss. Die Regelung behandelt Fahrräder und Pedelecs gleich.
Welche Kosten kommen auf Arbeitgeber zu?
Je nach Vertragsmodell kann der Arbeitgeber entscheiden, ob die monatliche Leasingrate vom Arbeitgeber oder Arbeitnehmer getragen wird. Im zweiten Fall entstehen für den Arbeitgeber keine zusätzlichen Kosten. In der Personalabteilung und in der Buchhaltung kann es durch die Abwicklung der Leasingverträge zu einem höheren Verwaltungsaufwand kommen. Die verringerten Sozialleistungen (u.a. Sozialversicherung, Krankenversicherungsanteil des Arbeitgebers) können diese Mehrkosten kompensieren.
Dürfen die Arbeitnehmer das Dienstrad auch privat nutzen?
Auf Grund der Ein-Prozent-Regelung darf das Dienstrad uneingeschränkt privat genutzt werden. Je nach Überlassungsvertrag dürfen auch andere Haushaltsmitglieder das Dienstrad nutzen.
Was passiert mit den Fahrrädern am Ende der Leasinglaufzeit?
Rechtlich unterscheidet sich Leasing vom sogenannten Mietkauf. Während beim Mietkauf das gekaufte Objekt nach Vertragsende automatisch in den Besitz des Käufers übergeht, hat der Leasingnehmer beim Leasing grundsätzlich erst einmal keinen Anspruch darauf, das geleaste Objekt nach Vertragsende zu erwerben. Es besteht umgekehrt auch nicht die Pflicht, das Rad nach Ablauf des Leasingzeitraums zu kaufen – auch wenn das meist so gemacht wird. Rechtlich muss die Entscheidung aber beim Leasinggeber bzw. dem Dienstleister liegen. Üblicherweise beabsichtigen am Ende der Laufzeit die meisten Anbieter, dem Arbeitgeber bzw. nachgelagert dem Arbeitnehmer ein Übernahmeangebot zu machen.
Welche Fahrräder können zum Leasing angeboten werden?
Die meisten Anbieter bieten sowohl herkömmliche Fahrräder, als auch E-Bikes zum Leasing an. Je nach Vereinbarung können bestimmte Modelle, zum Beispiel Sporträder, ausgeschlossen sein. Das Dienstrad muss in den meisten Fällen auch verkehrssicher, das heißt gemäß Straßenverkehrsordnung ausgestattet sein. Außerdem können Beratungsunternehmen sowie Arbeitgeber eine Unter- und Obergrenze bei den Kosten festlegen.
Was bedeutet eine Gehaltsumwandlung und wie wird sie angewendet?
Bei der Gehaltsumwandlung entscheidet der Arbeitnehmer, einen Teil seines Gehalts nicht in bar, sondern als sogenannten Sachbezug für den Zeitraum zu erhalten, in dem ihm das Dienstrad überlassen wird. Da der Sachlohn steuerlich nicht mit der vollständigen Leasingrate, sondern pauschal nach der Ein-Prozent-Regel bewertet wird, entsteht ein deutlicher Steuervorteil, der die Umwandlung für Arbeitgeber und Arbeitnehmer attraktiv macht.
Kann die Entfernungspauschale weiterhin geltend gemacht werden?
Gemäß Einkommensteuergesetz ist die Entfernungspauschale für Wege zwischen Wohnung und Arbeitsplatz unabhängig vom Verkehrsmittel mit 0,30 Euro pro Kilometer zu gewähren. Während bei der Nutzung eines Dienstautos der Anfahrtsweg zunächst zusätzlich mit 0,03 Prozent des Listenpreises pro Kilometer versteuert werden muss, ist dies beim Dienstrad bereits mit einem Prozent pauschal erstattet. Ausnahme: Schnelle Pedelecs (S-Pedelecs) werden als Kleinkraftrad eingestuft und müssen analog zum Dienstwagen versteuert werden.
Was wird im Überlassungsvertrag festgehalten?
Der Arbeitgeber schließt einen Überlassungsvertrag mit seinem Mitarbeiter über ein bestimmtes Dienstrad ab und überträgt die Rechte und Pflichten aus dem Leasingvertrag an den Mitarbeiter. Zu fixieren sind unter anderem Fragen zur Nutzung, Versicherung, Finanzierung, zum Leasingende und für den Fall des (zeitweisen) Ausscheidens des Mitarbeiters. Hier kann auch festgehalten werden, ob und an wen der Arbeitnehmer sein Dienstrad verleihen kann, beispielsweise an Familienangehörige.
Was sind die gewöhnlichen Leasinglaufzeiten für Diensträder?
Die Leasinglaufzeit für Fahrräder und E-Bikes ist nicht gesetzlich festgelegt und kann flexibel gehandhabt werden. Beratungsunternehmen bieten in den meisten Modellen eine Laufzeit von 36 Monaten an.
Kann ein Mitarbeiter auch mehr als ein Dienstrad leasen?
Grundsätzlich sind mehrere Dienstfahrräder oder Dienst-E-Bikes steuerlich möglich, ebenso wie mehrere Firmenwagen. Viele Arbeitgeber schränken dies jedoch auf ein oder zwei Fahrzeuge je Mitarbeiter ein.
Kann sich der Arbeitgeber durch Zuschüsse am Leasingvertrag beteiligen?
Der Arbeitgeber kann im Rahmen des Überlassungsvertrags seinem Mitarbeiter einen monatlichen Zuschuss gewähren und einen Teil des Leasingbetrags übernehmen. Die Höhe des Zuschusses ist dem Unternehmen selbst überlassen. Da die Versteuerung pauschal über die Ein-Prozent-Regelung erfolgt, entsteht durch den Zuschuss kein zusätzlicher Verwaltungsaufwand.
Welches Zubehör kann mitgeleast werden?
Als leasingfähiges Zubehör gilt alles, was am Rad zusätzlich fest verbaut werden kann, beispielsweise Klickpedale, Gepäckträger oder bei Pedelecs ein Ersatzakku. Dieses Zubehör wird als Teil der Anschaffungskosten gesehen. Demzufolge sind Fahrradtaschen, Helm oder die Regenkleidung privat zu kaufen. Allein beim Fahrradschloss gibt es keine feste Regel darüber, wer die Kosten trägt.
Gibt es einen steuerlichen Unterschied zwischen Fahrrädern und Pedelecs?
Die Dienstradregelung behandelt Fahrräder und Pedelecs einheitlich. Eine Ausnahme bilden jedoch S-Pedelecs, die bis zu 45 km/h fahren, da sie unter die Kategorie „Kraftfahrzeuge“ fallen. Für S-Pedelecs gilt das gleiche Prinzip wie beim Fahrrad oder Pedelec, jedoch mit dem folgenden Unterschied: Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsplatz werden als zusätzlicher geldwerter Vorteil angesehen und mit 0,03 Prozent des Listenpreises pro Kilometer versteuert.
Was passiert, wenn ein Arbeitnehmer das Unternehmen frühzeitig verlässt?
Bei der Beauftragung eines Beratungsunternehmens ist der Arbeitgeber formal der Leasingnehmer und gibt das Dienstrad durch eine Überlassungsvereinbarung beziehungsweise Nutzungsvertrag an den Mitarbeiter weiter. In dieser Vereinbarung wird festgehalten, was bei einem frühzeitigen Leasingende geschieht. So kann das Rad in den firmeninternen Fuhrpark aufgenommen werden oder der Arbeitnehmer kann eine Ablösesumme zahlen und das Rad behalten.
Alle Angaben ohne Gewähr. Stand Juli 2020