Zehn neue verkehrsberuhigte Bereiche in Konstanz

Die Stadt Konstanz fördert attraktive Straßen für den Fußverkehr.

Der Technische und Umweltausschuss beschloss, dass zehn weitere Konstanzer Straßen zu verkehrsberuhigten Bereichen werden. Auf diese Weise soll der Straßenraum mehr zu einem Aufenthalts- und Begegnungsort werden. Das Hauptziel ist jedoch, Zufußgehende dort vor fahrendem Verkehr zu schützen, wo kein baulicher Gehweg vorhanden ist. 

Bei der Auswahl standen Straßen im Fokus, die besondere Bedeutung für schutzbedürftige Personen wie Kinder und SeniorInnen haben. Außerdem wurde geprüft, wo aus der Anwohnerschaft bereits der Wunsch auf Einrichtung eines verkehrsberuhigten Bereiches vorliegt. In die Auswahl flossen auch Angaben aus der Bürgerbeteiligung zur Fußverkehrskonzeption (April 2020) sowie fachplanerische Empfehlungen ein. Um die gewünschte Wirkung zu erzielen, sollten gewählte Straßen bzw. Straßenabschnitte kürzer als 300 m sein. 

Was sind verkehrsberuhigte Bereiche? 
Verkehrsberuhigte Bereiche sind Verkehrsflächen, die von Zufußgehenden sowie Fahrzeugen gleichzeitig benutzt werden. Hier ist Schrittgeschwindigkeit, also 4 bis 7 km/h, vorgegeben und Kindern das Spielen im Straßenraum gestattet. Die Straße soll ohne Bordstein bzw. Gehweg gestaltet sein. Der Fußverkehr darf die gesamte Fahrbahn nutzen. Parken ist ausschließlich auf dafür vorgesehenen Flächen erlaubt. In einigen der ausgewählten Konstanzer Straßen sind Stellplätze vorhanden, in anderen müssen welche markiert werden. 

Wird eine Straße als verkehrsberuhigter Bereich ausgewiesen, hat an der Einmündung in die übergeordnete Straße der querende Verkehr Vorfahrt. Dies wird durch Bodenmarkierungen kenntlich gemacht. 

Im Paradies werden die Straßen Alter Graben, Marmorstraße, Dacherstraße, Marienhausgasse sowie der Friedrich-Pecht-Weg zu verkehrsberuhigten Bereichen, im Königsbau die Königsbaustraße und die Hardergasse, in Allmannsdorf der Kapellenweg und das Oberstegle und in Wollmatingen der Höriblick. 

Die Straße Alter Graben ist in gesamter Länge zwar länger als 300 Meter, aber durch den Platz mit dem Hussenstein in zwei Abschnitte geteilt, die beide den Kriterien für einen verkehrsberuhigten Bereich entsprechen. 

Um die verkehrsberuhigten Bereiche einrichten zu können, sind Mittel in Höhe von 70.500 € erforderlich. Im Rahmen der Klimaschutzmaßnahme „aktive Mobilität“ (M8) stehen dieses Jahr noch ca. 39.000 € zur Verfügung, sodass fünf Bereiche bereits beauftragt und 2023 umgesetzt werden können. Die weiteren Bereiche folgen dann in 2024, sofern entsprechende Mittel zur Verfügung stehen.

Kontakt für Fragen: polina.vorobyeva@konstanz.de, 07531/900-2759.