Faktenblatt 03 Hol- und Bringzonen im Schulumfeld

Mit sicheren Fuß- und Radwegen zur Schule und einer altersgerechten Mobilitätsbildung erhöhen Hol- und Bringzonen die Sicherheit aller Verkehrsteilnehmenden.

Hol- und Bringzonen sind definierte Haltestellen im Umfeld von Schulen, an denen Eltern ihre Kinder mit dem Auto bringen und abholen können. Der verbleibende Schulweg wird von den Kindern zu Fuß bewältigt. Dies bringt mehrere Vorteile mit sich, wie die Förderung der Eigenständigkeit, die Steigerung der Konzentration durch Bewegung vor Schulbeginn und die Stärkung sozialer Bindungen zwischen den Schüler:innen. Als Teil eines umfassenden schulischen Mobilitätsmanagements kann dieses Instrument den Verkehr vor der Schule entzerren und die Verkehrssicherheit rund um die Schule erhöhen.

Ein effektives schulisches Mobilitätsmanagement kann verschiedene Elemente umfassen, wie Schulwegdetektive für Mobilitätsanalysen, ein ganzheitliches Mobilitätskonzept mit sicheren Fuß- und Radwegen, die Einführung von Laufbussen, Schulradlern und Bustrainings. Alles Relevante für kommunale Planende erfahren Sie in diesem Faktenblatt der AGFK-BW.

Die Faktenblatt-Reihe: Hintergrund und Zielsetzungen
Die Faktenblätter zeichnen sich dadurch aus, dass die wichtigsten Inhalte zu einem Thema auf einer Doppelseite präsentiert werden. Durch Grafiken, kommunale Beispiele oder wissenswerte Kennzahlen werden die Faktenblätter zusätzlich aufgelockert und eignen sich daher gegebenenfalls auch für die Weitergabe an Vereine und Verbände sowie an interessierte Bürger:innen.

Zugang und Nutzungshinweise
Alle Faktenblätter stehen als Download auf der Webseite der AGFK-BW, sowie für Mitgliedskommunen auf Anfrage als ausgedruckte Exemplare zur Verfügung. Selbstverständlich kann ein Ausdruck auch direkt durch die Kommunen erfolgen. Die AGFK-BW empfiehlt die Verwendung eines stabilen, hochwertigen Papiers, das beidseitig bedruckt wird. So ist sichergestellt, dass Interessierte von allen Inhalten profitieren.

 

Gefördert durch das Ministerium für Verkehr des Landes Baden-Württemberg.